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Channel: Themen - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte
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Schulrecht: Betreten des Schulgeländes von "Fremden"

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Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich muss etwas ausholen.

Ich arbeite als Lehrerin in HH und wir hatten vor Kurzem folgende Situation. Kind A ist nicht im Ganztag angemeldet, geht also nach dem Unterricht nach Hause und isst dort. Dann kommt er zurück und spielt auf dem Schulgelände mit Kindern des Ganztags. Das passt dem Hort nicht und möchte das dem Kind untersagen. Schulleitung sagt, dass man das nicht kann. Man kann nicht verhindern, dass sich das Kind am Nachmittag auf dem Schulgelänge aufhält. (Solange er sich benimmt und kein Hausverbot ausgesprochen werden kann). Verantwortung ist natürlich dann nicht bei der Schule.

Zweiter Fall. Meine Tochter ist in Niedersachsen in einer Schule. Ganztag (Hort) geht bis 15:45 Uhr. Kinderturnen meiner 5Jährigen in der Grundschulturnhalle geht 15:45 los. Nun werden wir Eltern regelmäßig von den Erzieherin gemaßregelt, dass wir erst 15:45 auf das Gelände dürfen. Den Hintergrund verstehe ich schon, man möchte keine fremden Menschen auf dem Schulgelände, v.a. wenn man nicht weiß wer genau das ist.

Aber wie ist dietatsächliche rechtliche Lage? Wo kann sowas nachgelesen werden?

LG Anja

Nachhilfe geben

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Hallo zusammen,

ein Kumpel kam gestern auf mich zu und meinte, dass sein Chef jemanden sucht, der seiner Tochter auf eine anstehende Prüfung in 5 Wochen Nachhilfe geben könnte. Der Kumpel meinte, dass er mich mal fragen würde und grundsätzlich helf ich bei sowas auch gerne, da ich genau aus diesem Grund ja Lehrer geworden bin.

Allerdings frage ich mich, bevor ich überhaupt zustimme, inwiefern ich bei so etwas Gefahr laufen könnte.

Da ich noch Beamter auf Probe bin, möcht ich natürlich nichts falsch machen.

Eine Bezahlung wird es sicherlich geben, allerdings weiß ich nicht in welcher Höhe, da ich mich noch zurückhalte mit einer Zustimmung.

Terminlich wären es wohl ein Termin pro Woche also maximal 5. Muss ich sowas anmelden? Muss die Schulleitung dabei zustimmen? Was muss ich denn alles beachten, damit ich mir nicht selbst in Fuß schieße im worst case?

Danke für eure Hilfe :)

Kein Respekt - keine (gute) Rechtschreibung (?)

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Eine neue Studie besagt, dass Lehrer, die sich von ihren Schülern duzen lassen, auch weniger auf korrekte Rechtschreibung achten.

Dass sich (Grundschul-)Lehrer von den Kindern duzen lassen, war mir eh neu - aber ich entspreche wohl auch dem Klischee, dass das in Ostdeutschland kaum üblich ist. Lässt du dich duzen oder lassen Sie sich siezen? Und was sagst du / sagen Sie zu dieser These?

Es mutet zunächst vielleicht grotesk an, aber ich denke, der Zusammenhang besteht nicht direkt zwischen dem Duzen und dem Wertlegen auf Rechtschreibung, sondern zwischen einer laxen Grundhaltung, die dann in verschiedenen Bereichen zum Ausdruck kommt, u.a. beim Duzen und beim Wertlegen auf Rechtschreibung. Also nicht das Duzen führt zu einer Geringschätzung der Rechtschreibung, sondern eine laxe Grundhaltung zum Lehren und Lernen führt zu einer Geringschätzung (u.a.) der Rechtschreibung. Ich würde fortsetzen, dass in diesem Sinne auch Lehrer, die sich duzen lassen, größere Disziplinschwierigkeiten haben als Lehrer, die auf dem Siezen bestehen.

Querverweis: spiegel.de/lebenundlernen/schu…schreibung-a-1167080.html

Lehrer für eine Umfrage zur Thematik Schulverweigerung gesucht

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Hallo,
Ich suche im Rahmen meiner Ausbildung (zum Erzieher) Lehrer, die sich bereit erklären meinen Fragebogen, zur Thematik "die Prävention und die Intervention von Schulverweigerung" zu beantworten.

Der Link für die Umfrage:
umfrageonline.com/s/04dd790

Lehrerarbeitszeit

Eltern im Unterricht

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Eine Frage so: dürfen Eltern einfach so im Unterricht hospitieren? Wenn ja, wie sollte man vorgehen, um sie auf eine gewiße Schweigepflicht hinzuweisen, was die anderen Schüler angeht und sie im Unterricht einzubinden (damit sie nicht einfach da rumsitzen)?
Wenn nein, wie kann man das professionnel begründen?
Es geht mir nicht darum, etwas verstecken zu wollen, sondern um klipp und klar zu machen, dass die Kompetenz des Lehrers nicht zum Diskussionsthema steht. Ja, es handelt sich um eher „problematische“ Eltern, die sich nicht vorstellen können, dass ihre Tochter sich im Unterricht unmöglich beninnt. Die Tatsache, dass die Schülerakte eine andere Sprache spricht, und die Schülerin sich mit den Eltern im Unterricht höchstwahrscheinlich anders benehmen würde, berücksichtigen sie nicht. Danke für eure Tips!

Engagement und Rückzug

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Hallo zusammen!

Mich würde mal interessieren, wo ihr so ungefähr den Maßstab seht, was man als "durchschnittlicher" Kollege so machen sollte. Im Schuldienst ist es ja leider so, dass viele Aufgaben "da sind" und "gemacht werden müssen", selten aber gibt es dafür (wie in der freien Wirtschaft) eine entsprechende Anerkennung. Daher rührt es wohl auch, dass viele Kollegen sich mit den Jahren zurückziehen und die Aufgaben an junge Kollegen übergeben. - Das muss natürlich nicht so sein, Ausnahmen bestätigen die Regel.

In meinem ganz persönlichen Fall ist es so, dass ich seit meinem Eintritt in den Schuldienst sehr engagiert war, bzw. engagiert wurde, was auch völlig in Ordnung war. Nun stehen aber neue Entscheidungen an und ich muss - auch aus privaten/familiären Gründen - feststellen, dass ich nicht mehr bereit und willens bin, mich so sehr reinzuhängen wie bisher.

Mal konkret: ich bin etwas weniger als 10 Jahre im Dienst und habe fast jedes Jahr zwei Klassenfahrten unternommen (davon eine selber organisiert), teilweise waren es sogar drei. Ich war und bin im Personalrat, dadurch war ich oft auf Fortbildungen (also wieder unterwegs). Teilweise kam ich mir eher wie ein Topmanager vor, der von Hotel zu Hotel reist, denn als Lehrer. Wie gesagt, das war für die letzten Jahre völlig okay und von mir auch so gewollt. Allerdings mache ich Unterricht auch sehr gerne und fand es bisweilen ärgerlich, dass wegen der Fehlzeiten (aufgrund meiner häufigen außerschulischen Termine) einiges an Unterricht "wegbrach" (Vertretungen sind bei unserer Schule eher die Ausnahme, was aber ein anderes Thema ist).
Krank war und bin ich zum Glück so gut wie nie.
Dazu kommen und kamen selbstverständlich verschiedene andere Ämter und Gremien, wie schulinternes "Wir machen da mal ein Projekt" usw., von denen ich gut und gerne auch zwei/drei (vier)? mein Eigen nennen kann.

Nun bin ich an einem Punkt, an dem ich merke, dass ich das einfach nicht mehr will. Ich möchte mich schon auch über den Unterricht hinaus engagieren, aber auch eine deutliche(!) Reduzierung dessen, wofür man sonst immer den Kaiserhof fragen konnte.

Das alles müsste ich in der nächsten Zeit (wenn die Anfragen kommen) entsprechend kommunizieren.

Was denkt ihr? Und wie gehe ich am besten vor?

Berufsschule in S.-H.: Elternabend bzw. Klassenkonferenzen

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Guten Abend liebe Kollegen

ich arbeite an einer Berufsschule in Schleswig Holstein. Neuerdings gibt es ein paar Änderungen an der Schule, von denen mein Kollegium nicht sicher ist, ob diese rechtlich verpflichtend sein müssen. Könnt ihr weiter helfen?

Folgende Fragen im Zusammenhang mit Klassen von Azubis stehen im Raum:

  1. Sind Elternabende zwingend vorgeschrieben?
  2. Wenn ja: für wen besteht aufgrund welcher rechtlichen Grundlage Anwesenheitspflicht?
  3. Müssen Präsens-Klassenkonferenzen und -Zeugniskonferenzen abgehalten werden?
Wie wird das an eurer Berufsschule gehandhabt?

Beste Grüße und ein schönes Wochenende

Nach welchen (internen) Kriterien vergebt ihr Klassenfahrtfreiplätze an Kollegen?

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Also stellt euch vor, ein Jahrgang fährt geschlossen auf Klassenfahrt. Es gibt aber nur 2 Freiplätze für 6 Kollegen. Es wird z.B. darüber diskutiert, wer die meisten kleinen Kinder hat und deswegen schon mal selbstverständlich nicht wegfahren kann und/oder wer deshalb finanziell mehr belastet ist. Also dürfen bei uns wahrscheinlich die Kinderlosen zahlen, was bei uns dazu führt, dass sich die Kollegen das mit der Klassenfahrt per se noch einmal überlegen werden.

Ich habe da leider gar eine Erfahrungen bzgl. der Masse. Ich kenne es nur so: wenn ich der fährtenleitende Lehrer war, habe natürlich ich gezahlt und den Freiplatz meiner Begleitung überlassen. In Zukunft will ich mir nur noch Objekte raussuchen, in denen es 2 Freiplätze gibt, aber nun wäre ich die Begleitung und soll zahlen, weil kinderlos und damit vermeintlich reich? Mich stört, dass ich nicht mal gefragt werde. Da ich noch nichts unterschrieben habe, wird der Kollege zwar Montag einen neuen Begleiter suchen dürfen, aber so ganz grundsätzlich würde mich doch interessieren, wie es an anderen Schulen gehandhabt wird.

Schwanger als Beamte auf Probe?

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Hallo liebe Kollegen,

ich habe kein wirkliches "Problem", mich würde aber die Meinung von Kollegen interessieren, die man im Berufsalltag in dieser Sache wohl eher nicht so direkt danach fragen kann. Ich habe direkt nach meinem Referendariat in Bayern eine Planstelle erhalten und bin auf Probe verbeamtet. Die Lebenszeitverbeamtung wäre im September 2019 fällig, also ich stehe noch am Anfang meiner Planstelle.

Nun sind mein Mann und ich bereits einige Jahre verheiratet und die Frage nach der Familienplanung stellt sich langsam aber sicher. Wir würden den "Babyproduktionsstart" gerne auf kommenden Winter oder kommendes Frühjahr legen. Natürlich wäre es vernünftiger (wobei, warum eigentlich? man sitzt ja dennoch auf einer Planstelle?) bis zu meiner Lebenszeitverbeamtung zu warten. Das würde unser Vorhaben aber gleich mal ein ganzes Jahr nach hinten verschieben. Von meinem Alter her ist es noch nicht so "dringend" und wir hätten noch Zeit, der Kinderwunsch ist aber nunmal dennoch da und ich wollte auch nie allzu spät Mama werden. Wie ist denn eure Meinung dazu, wenn junge Kollegen gleich 1-1,5 Jahre nachdem sie Ihre Planstelle angetreten haben wieder in Mutterschutz/Elternzeit verschwinden? Ich schwanke irgendwie ständig zwischen Vernunft und Kinderwunsch hin und her, außerdem liebe ich meinen Job auch sehr und bin sehr gern an meiner aktuellen Schule, möchte also auch niemanden verärgern.

Mich würde die Meinung von euch als "Kollegen" wirklich interessieren, vielen Dank schonmal dafür!
:rose:

13. Lohn bzw. Weihnachtsgeld für Lehrer ?

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Hallo Leute,

es spricht sich unter den Studenten aktuell rum, dass es einen 13. Lohn für Lehrer in NRw gibt. Soweit ich aber weiß, wurde das doch auf 12 Monate verteilt?

Wisst ihr da was genaues zu?

Danke :)

Pausenregelungen an eurer Schule

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Hallo Lehrerforum,

ich würde gerne mal wissen, wie bei euch die Pausenregelungen festgelegt sind. Sind die Klassenräume wähhrend der großen Pausen geöffnet und können die Schülker auch dort ihre Pause verbringen (wie ist dann die Aufsicht geregelt) oder müssen alle Schüler auf den Schulhof? Gilt die Regelung auch für kleine Pausen?

Kurze Einschätzung von euch wäre super, danke!

Sven

Kurzfristige Verbeamtung! Krankenkasse?

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Huhu,

ich bin neu hier und habe mich wegen einer dringenden Frage hier angemeldet. Vielleicht kann mir ja jemand helfen?!

Ich habe gerade eben (!) erfahren, dass ich morgen verbeamtet werde (Übergabe Urkunde?). Da eigentlich noch Unterlagen fehlten, habe ich noch gar nicht damit gerechnet. Ich bin gerade echt überfordert und panisch.

Ich bin noch in Elternzeit, kenne wegen Umzug keine Kollegen und hab keine Ahnung, was ich jetzt tun soll / muss?!

Falle ich morgen automatisch aus der GKV? Wie finde ich so schnell eine PKV?

Muss ich die Verbeamtung irgendwo mitteilen? Versicherungen? Jugendamt (wegen Kita)...

Vielleicht hat jemand ein paar Denkanstöße für mich, damit sich das Chaos in meinem Kopf lichtet...

Danke im Voraus!
Mimi

Büro als Arbeitszimmer mieten?

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Da ich evtl. in eine kleinere Wohnung umziehen muss, überlege ich, ob ich ein Büro als Arbeitzimmer anmieten werde. Gibt es dazu Erfahrungen hier im Forum, wie das mietrechtlich funktioniert (bei den meisten Anzeigen für Büroräume und Coworkingspaces steht, dass sie nur an Ust-pflichtige Unternehmen vermieten) und ob es wirklich klappt, dann alle Schulsachen in einen extra Raum zu packen und nur dort zu arbeiten.
Liebe Grüße
pan

Nette "Sozialspielchen" auf die Schnelle gesucht

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Aloah.
Ich habe eine meiner Klassen wegen einer Daurvertretung seeeeeeeehr häufig. Dafür, dass wir uns stundenlang am Stück sehen, ziehen die super mit, wir sind den Parallelklassen weit im Stoff voraus, und ich würde die Jungs gerne dafür ein bisschen belohnen, indem wir mal ne Stunde was anderes machen als Elektrotechnik.

Nun bin ich zugegebenermaßen in allem abseits von normalem, guten Unterricht nicht so arg bewandert (es kommt praktisch nie vor, dass wir wirklich Zeit für was anderes als ETechnik haben). Nur "Film gucken" ist ein bisschen langweilig, vor allem weil ich schon relativ viele fachliche Filmschnipsel verwende. Ein echter Ausflug kommt für zwischendrin auch nicht in Frage. Damit sind die Sachen, die ich sonst so nehme, leider ausgeschöpft.

Deshalb die Frage:
Habt Ihr Tipps für Spiele oder sonstwas nettes, was man mal für 30-90 Minuten einschieben könnte? Am besten etwas, was die soziale Komponente bzw. den Klassenzusammenhalt fördert.

Achja, die Zielgruppe besteht ausschließlich aus jungen Männern zwischen ca. 18 und 25. Zu kindisch darf's also nicht sein. Daran hätte dann wohl nur ich Spaß :)

Gruß,
DpB

Lehrer als Gewaltopfer

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Hallo,

Lehrer als Gewaltopfer: Die gibt es , aber darüber wird kaum gesprochen.

Ich bin Lehrerin an einer Förderschule und wurde Anfang Dezember von einem Schüler auf dem Schulhof bedroht und anschließend geschlagen und getreten.

Der Schüler wurde zwar der Schule verwiesen, ich gehe aber immer noch die Hölle durch. :cursing: Die körperlichen Beschwerden ließen nach, aber die Angst ist geblieben.

Habt Ihr damit ähnliche Erfahrungen gemacht und wie geht Ihr damit um?

Vielen Dank

Leiterin vom Schulkindergarten beleidigt die Kinder, haut auf die Finger, auf den Kopf

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Hallo,
es steht ja schon im Betreff. Im neuen Schuljahr wurde ich versetzt. Ich arbeite in der Stammschule und für einige Stunden wurde ich in den Schulkindergarten beordert. Die Arbeit dort (im Schulkindergarten) bereitet mir starke Bauchschmerzen. Dort arbeitet die Leiterin selbst und eine Hilfskraft mit ständig wechselndem Personal, weil keiner lange bleibt. Alle (Schulleitung, Kollegen) wissen Bescheid, aber es passiert nichts. Wir sitzen zusammen beim Frühstück, ein Kind will essen vor dem Tischspruch, sie haut ihm auf die Finger und schreit ihn an-alle anwesenden Lehrer und die Praktikanten schauen auf den Boden und tun nichts, ich auch. Nach 3 Wochen habe ich nun die GEW informiert, auch die wissen Bescheid. Nun überlege ich mein weiteres Vorgehen. Mit mir zusammen fing eine weitere Lehrerin dort an, sie ist ebenso schockiert wie ich. Sie ist jedoch nur angestellt und hat Angst ohne Arbeit dazustehen, wenn sie etwas sagt. Heute bezeichnete die Leiterin einen kleinen Autisten als Vollpfosten und schlug ihm mit der flachen Hand auf den Kopf. Diese Kinder können sich nicht wehren, ich habe eine Fürsorgepflicht ihnen gegenüber und kann da nicht länger wegschauen. Ist schon mal jemand den Weg übers Schulamt gegangen? Was kann mir passieren, wenn ich eine Beschwerde über das Vorgehen einlege?
Danke schonmal fürs antworten.

BundesprogrammlehrerIn (BPLK) - später Anrechnung als Vordienstzeit/ ruhegehaltsfähige Dienstzeit?

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Weiß jemand von euch, wie bzw. ob die Zeit im Ausland als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) als Vordienstzeit angerechnet wird, wenn man später verbeamtet worden ist? Wird BPLK-Zeit wenigstens anteilig auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet?

Kurz gesagt für alle, die nicht im Thema sind: BPLKs werden zwar in Köln von der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (Zf A) ausgewählt (die sitzen im Bundesverwaltungsamt) und an Schulen im Ausland vermittelt und bekommen auch einen Dienstausweis des Auswärtigen Amtes als Reisepassersatz, in manchen Ländern sogar Diplomatenpässe als technisches Personal der Botschaft. Es besteht jedoch keinerlei vertragliche Bindung mit der Zf A. Es wird kein deutsches Gehalt gezahlt, sondern eine sogenannte Zuwendung sowie zusätzlich das Ortsgehalt der ausländischen Schule. Mit dieser Konstruktion will man sich wohl jegliche Ansprüche ehemaliger BPLKs vom Leibe halten. Zur Rente: Man kann sich einen Zuschuss zur privaten Rentenversicherung auszahlen lassen oder sich mit 18% vom Brutto gesetzlich rentenversichern lassen, wovon man als BPLK die Hälfte trägt.

Wenn man nun verbeamtet würde und z.B. 6 Jahre BPLK gemacht hat und das gar nicht später als ruhegehaltsfähige Zeit angerechnet würde, würde man über 10% vom letzten Beamtenbruttogehalt an Pension verlieren. Das würde die gesamte BPLK-Zeit langfristig gedacht wirklich unattraktiv machen.

Oder wie sind die Regelungen? – sicherlich auch bundeslandabhängig. Hat jemand Erfahrungswerte? Weiß jemand mehr?

Entlassung von der Schule

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Hallo alle zusammen!

Ohne viel drum herum zu reden, geht es zum einen um
a) die Richtigkeit des Verfahrens seitens der Schulleitung
b) um die Bewertung des Falles seitens einer Schülerin.

Zu a)
Seit einiger Zeit gibt uns unsere Schulleitung zu verstehen, dass Entlassungen von der Schule - nach vorheriger Androhung der Entlassung - nicht einfach so möglich sind.
Nehmen wir das fiktive Beispiel eines Schülers, der mehrfach aufgefallen ist, mehrfach Mitschüler einschüchtert, sich nicht an die Schulregeln hält und bereits die Androhung der Entlassung von der Schule hat.
Frage: Ist es richtig, dass die Entlassung von der Schule nur nach vorheriger Androhung der Entlassung für dasselbe Delikt "X" ausgesprochen werden kann?
Also, Androhung der Entlassung (X) --> Entlassung (X)?
Das würde ja bedeuten - worin sich die Schulleitung einig ist - dass ein Schüler quasi mehrfach eine Androhung der Entlassung einheimsen könnte, bevor er irgendwann vielleicht für dasselbe Delikt entlassen werden könnte.
Würde das nicht die rechtliche und pädagogische Handhabe seitens der Schule vollkommen aushöhlen?

Zu b)
Anknüpfend an meine vorherigen Anmerkungen, habe ich nun den Fall, dass eine Schülerin eventuell nun tatsächlich ein Delikt zweimal begangen hat und ihr nun nach vorheriger Androhung der Entlassung nun die Entlassung drohen könnte. Nun wurde mir aber schon durch die Blume mitgeteilt, dass unsere zuständige BezReg unter Umständen auch "Nein!" sagen könnte.


Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Fällen?


Danke!

Versetzung durch Schwangerschaft

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Hallo zusammen,

ich habe bereits das Forum durchwühlt, jedoch habe ich keinen passenden Beitrag gefunden. Die Situatuion ist relativ komplex, aber ich weiss nicht an wen ich mich um Rat wenden kann.
Erst mal meine Rahmenbedingungen vorab:
- Gymnasiallehrerin in BW
- Beamtenstelle mit Verweildauer von mind. 3 Jahren (bin jetzt im zweiten Jahr, ohne grosse Aussicht, dass ich sofort nach der Mindestverweilauer weg komme wg der Fächerkombi)
- Die Verbeamtung hat noch nicht stattgefunden
- Nicht verheiratet

Ich bin an einer Schule fernab von meinem sozialen Umfeld (>150km), die ich gerne Verlassen würde, aber sehr wahrscheinlich nicht weg komme. Mein Partner (er arbeitet in der Industrie) ist ebenfalls bei mir hier, würde aber auch sofort vom jetzigen Ort weg gehen. Aufgund seines Berufs ist das auch kein Problem. Jetzt bin ich gerade dabei mit meinem Partner die Familienplanung anzugehen. Jetzt weiss ich nicht ob mir das in meinem Vorhaben (Schulwechsel) entgegegen kommt oder eher hinderlich ist.

Im Falle dass ich Schwanger werde und erst mal zu Hause bleibe, und mein Partner den Job wechselt (im Ort unseres sozialen Umfelds), was wären die Auswirkungen?
- Müsste ich nach Ende der Elternzeit wieder in meine alte Schule zurückkehren bis die Mindestverweildauer abgelaufen ist? Oder kann ich mich auf eine Schule im Bereich von unserem zukünftigen Wohnort bewerben? Gibt es da Regelungen?
- Wann findet die Verbeamtung statt?

Für eure Infos wäre ich mega dankbar!
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