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Channel: Themen - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte
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Englischer Liedtext - sprachlich soweit ok?

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Hi Leute.

Bevor ich jetzt völlig inkorrekt ein Klassenlied übersetzt unterrichte (bin ja kein ausgebildeter Englischlehrer): Könnte mir jemand mit entsprechend sprachlicher expertise folgende lyrics absegnen? Oder Verbesserungsvorschläge machen, an den Stellen, an denen der Text sprachlich nicht vertretbar ist? Wäre topi!-) Thanx :rose:

On go – we go.
We beginn the day.
Everybody ´s doin´ his best.
Okay? Okay.

Writing
calculating
and sometimes something new
learning that is what we do.

Schulleiter ignoriert Gesprächswunsch

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Hallo Lehrerforum,

ich habe eine etwas merkwürdige Situation an meiner Schule. Mein Schulleiter ist in letzter Zeit des öfteren außer Haus, deswegen ist seine Erreichbarkeit in der Schule deutlich eingeschränkt, es gibt stellenweise Probleme, ihn vor Ort zu sprechen (eigener Unterricht, Erreichbarkeit,...).

In meinem Arbeitsbereich außerhalb des Unterrichts, der mit von ihm bzw. seinem Vorgänger übertragen wurde, habe ich seit einigen Wochen deutliche Probleme und möchte diese mit meinem Schulleiter besprechen. Hierzu habe ich vor fast drei Wochen per Email um einen persönlichen Gesprächstermin gebeten. Zwei Wochen nach dieser Email hatte ich noch keine Antwort von meinem Schulleiter, eine erneute Erinnerung bleibt seit einigen Tagen ebenfalls unbeantwortet.

Ich halte diese Situation für äußerst merkwürdig, da ich der Auffassung bin, dass ein Schulleiter verpflichtet ist, einem Gesprächswunsch eines Kollegren nachzukommen. In mir wird der Eindruck erweckt, dass er mich, aus welchen Gründen auch immer, ignoriert und meine Anfragen nicht beantwortet.

Meine Frage: habe ich eine rechtliche Handhabe, ihn zu einem gewünschten Mitarbeitergespräch zu verpflichten? Könnte ich im Gegenzug meinen Arbeitsbereich niederlegen, weil ich von seiner Seite aus keine Unterstützung erhalte? Gibt es eine "Nettikette", die eine zeitnahe Beantwortung per Email vorgibt (die Kommunikation in unserem Kollegium per Email ist gang und gebe)?

Eure Einschätzung würde mich interessieren, vielen Dank dafür.

Flüge buchen

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Ich bastle grade an einer Studienfahrt für Mai.

Um einen Flug zu buchen, hatte ich einfach mal so bei fluege.de nachgesehen und dort einen Preis X gesehen.
Allerdings kann man bei solchen Internetseiten halt nur bis zu 9 Personen eingeben.
Also versuchte ich es über ein Reisebüro.
Hier erstellte man mir auch erfreulich schnell ein Angebot für die gewünschte Anzahl. Nur war dieses dreimal (sic!) so hoch.
Uff. Dass das Reisebüro teurer ist als diese Internetseiten war mir bewusst und auch dass man bei diesen Internetseiten dann unterm Strich mehr zahlt als angegeben, aber dass der Flug dann statt 120€ pro Nase 360€ kostet, fand ich erschreckend.

Wie geht ihr dabei vor?
Es geht mir tatsächlich nur um das Buchen des Fluges, also kein Komplettpaket mit Unterkunft o.Ä.

Wie geht ihr mit den ständigen Notendiskussionen um?

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Jedes Mal stehen sie da und regen sich auf, und immer sind es die gleichen, stören den Unterricht, wenn es vorher eine Klausur o.ä. zurückgegeben hat. Sie werden unsachlich, plustern sich auf, wollen am liebsten noch eine Notenänderung.

Wie geht ihr damit um? Vor allem, wenn ihr keine eindeutigen Bewertungskriterien habt? Oder die SuS schlichtweg zu ... sind, diese nachzuvollziehen.

Überlastungsanzeige als Kopie in Personalakte?

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Mich interessiert heute, ob so eine Überlastungsanzeige in der Personalakte landet und ob sie (in einem Lehrermangelbundesland Berlin) und ob einem daraus ein Strick gedreht werden kann, so wie man es aus dem Ref kennt ("Sie sind für das Fehlverhalten der Kinder verantwortlich.")

Umgang mit Ausfallstunden durch Prüfungsklassen

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Man hat einen Kurs im Abi und korrigiert die Klausuren und/ oder nimmt die mündlichen Prüfungen ab.

Man entwirft (Berufskolleg) Fachabi-Vorschläge oder Prüfungsvorschläge für Berufsfachschulen und korrigiert die Klausuren, führt ggf. sogar mündliche Abweichungsprüfungen durch.
Oder man hat in diesen Klassen keine Prüfungen.

Dadurch, dass diese Klassen/ Kurse ja irgendwann im Frühling ihren letzten Schultag haben, fällt einem ja Unterricht aus.

Wie läuft das bei euch? Wie wird bei euch mit diesen Ausfallstunden umgegangen?

An meiner alten Schule gab es ein Formular, da trug man ein, was ausfiel. War man aber in die Prüfungen involviert, musste man das Formular nicht ausfüllen und hatte halt die Korrekturen und die Ausfallstunden.

Hatte man keine Prüfungen, musste man eintragen, was man in den Ausfallstunden gemacht hat bzw. im Ausgleich für die Ausfallstunden.

Das ist aber wohl nicht rechtens.

Rein rechtlich ist es wohl so, dass Prüfungsvorschläge/ - korrekuren zum Lehrerjob gehören. Daher müssen sich wohl alle KuK, die Ausfallstunden durch Prüfungsklassen haben, in diesen Stunden für Vertretungsunterricht, Projekte etc. bereit halten/ eintragen.

So ist mein Kenntnisstand.

Im Kollegium herrscht Unwissen, und unsere SL hat dazu noch nichts gesagt. Sie möchte eine Arbeitsgruppe dazu bilden. Das Resultat der Arbeitsgruppe soll dann der juristischen Stelle unserer Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt werden.

Wo finde ich die entsprechenden Paragraphen dazu? Wie viel Ermessensspielraum hat die Schule? Wie ist das bei euch geregelt?

Schulrecht: Betreten des Schulgeländes von "Fremden"

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Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich muss etwas ausholen.

Ich arbeite als Lehrerin in HH und wir hatten vor Kurzem folgende Situation. Kind A ist nicht im Ganztag angemeldet, geht also nach dem Unterricht nach Hause und isst dort. Dann kommt er zurück und spielt auf dem Schulgelände mit Kindern des Ganztags. Das passt dem Hort nicht und möchte das dem Kind untersagen. Schulleitung sagt, dass man das nicht kann. Man kann nicht verhindern, dass sich das Kind am Nachmittag auf dem Schulgelänge aufhält. (Solange er sich benimmt und kein Hausverbot ausgesprochen werden kann). Verantwortung ist natürlich dann nicht bei der Schule.

Zweiter Fall. Meine Tochter ist in Niedersachsen in einer Schule. Ganztag (Hort) geht bis 15:45 Uhr. Kinderturnen meiner 5Jährigen in der Grundschulturnhalle geht 15:45 los. Nun werden wir Eltern regelmäßig von den Erzieherin gemaßregelt, dass wir erst 15:45 auf das Gelände dürfen. Den Hintergrund verstehe ich schon, man möchte keine fremden Menschen auf dem Schulgelände, v.a. wenn man nicht weiß wer genau das ist.

Aber wie ist dietatsächliche rechtliche Lage? Wo kann sowas nachgelesen werden?

LG Anja

Versetzung von Stadt München nach Bayern

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Hallo zusammen,

Ich suche schon lange wie man sich von der Stadt München zum Freistaat versetzen lassen kann. Ich habe eine Planstelle und möchte auch weiterhin verbeamtet bleiben. Bin dankbar für jede Hilfe.
Lg melli

Notenspiegel - Stempel

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Kennt jemand von euch einen Hersteller, der einen Stempel anbietet, auf dem man den Notenspiegel "einstellen" kann und ihn dann einfach unter die Arbeiten stempeln kann?

Ich finde nur Anbieter, die eben einen "leeren Notenspiegel" zum selber eintragen anbieten - ich würde mir aber die "Komplettlösung" zum "einfach draufstempeln" wünschen.

Gehalt als angestellte Lehrerin kommt nicht - wo kann ich nachfragen?

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Hallo,
ich habe dieses Jahr in BW (RP FReiburg) eine Stelle als Gymnasiallehrerin im Angestelltenverhältnis angetreten mit Zusage auf Verbeamtung in einem Jahr. Während nun meine ebenfalls neuen, jedoch verbeamteten Kollegen bereits vor Wochen ihre Besoldung für September und nun auch für Oktober erhalten haben, habe ich noch keinen Cent gesehen. Da die Sommerferien nach dem Ref natürlich unbezahlt waren und ich Miete und sehr hohe Fahrtkosten stemmen muss, brauche ich das Geld dringend. Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung habe ich noch niemanden erreicht, bezweifle aber eh, dass das die richtige Anlaufstelle ist. Wer ist denn für die Bezahlung der angestellten Lehrer verantwortlich, d.h. wo kann ich nachfragen?

Klausurfeedback in der Personalakte - Was kann ich tun ?

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Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, dass sie in diesen Bereich passt. Aber vielleicht mal von Anfang an:

Im vergangenen Schuljahr kam der damalige Schulleiter auf mich zu und bat mich darum, dass ich ihm die Geschichtsklausuren vor der Rückgabe gebe. Er begründete dies damit, dass ich angeblich in der Vergangenheit den Fehlerindex nicht immer korrekt berechnet habe. Nun gebe ich zu, dass ich vielleicht im Gegensatz zu den Deutschkollegen das eine oder andere übersehe. Das ist auch bei anderen KollegInnen so. Gut, ich habe es einfach mal hingenommen. Ich wollte ja nicht schon wieder Streit anfangen. Ich habe auch ein schriftliches Feedback erhalten, wo - naja, ich war nicht sonderlich überrascht - mir mal wieder in Manier eines Krümelkackers (sorry) einzelne vergessene Kommas oder Unsauberheiten im Ausdruck, die ich nicht angestrichen habe, vorgehalten wurden. Noch einmal zu Erinnerung: Es war eine Geschichtsklausur, kein Deutschaufsatz. Ich bin kein Deutschlehrer. Nun gut, habe dieses Schreiben gelesen und dachte, dass es damit gut wäre. Meine Hoffnung war auch, dass mit seiner Pensionierung die Sache erledigt sei.
Als ich nun kürzlich Einsicht in meine Akte nahm, fand ich dieses Schriftstück darin. Es war keine Rede davon, dass dies in die Akte kommt. Ich habe es auch nicht unterschrieben und schon gar nicht akzeptiert. Meine Frage ist nun, kann ich verlangen, dass dieses aus meinen Unterlagen entfernt wird ? Ich bin nämlich nicht bereit, dass dieses Spielchen bei der neuen Schulleitung so weitergeht.

BundesprogrammlehrerIn (BPLK) - später Anrechnung als Vordienstzeit/ ruhegehaltsfähige Dienstzeit?

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Weiß jemand von euch, wie bzw. ob die Zeit im Ausland als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) als Vordienstzeit angerechnet wird, wenn man später verbeamtet worden ist? Wird BPLK-Zeit wenigstens anteilig auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet?

Kurz gesagt für alle, die nicht im Thema sind: BPLKs werden zwar in Köln von der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (Zf A) ausgewählt (die sitzen im Bundesverwaltungsamt) und an Schulen im Ausland vermittelt und bekommen auch einen Dienstausweis des Auswärtigen Amtes als Reisepassersatz, in manchen Ländern sogar Diplomatenpässe als technisches Personal der Botschaft. Es besteht jedoch keinerlei vertragliche Bindung mit der Zf A. Es wird kein deutsches Gehalt gezahlt, sondern eine sogenannte Zuwendung sowie zusätzlich das Ortsgehalt der ausländischen Schule. Mit dieser Konstruktion will man sich wohl jegliche Ansprüche ehemaliger BPLKs vom Leibe halten. Zur Rente: Man kann sich einen Zuschuss zur privaten Rentenversicherung auszahlen lassen oder sich mit 18% vom Brutto gesetzlich rentenversichern lassen, wovon man als BPLK die Hälfte trägt.

Wenn man nun verbeamtet würde und z.B. 6 Jahre BPLK gemacht hat und das gar nicht später als ruhegehaltsfähige Zeit angerechnet würde, würde man über 10% vom letzten Beamtenbruttogehalt an Pension verlieren. Das würde die gesamte BPLK-Zeit langfristig gedacht wirklich unattraktiv machen.

Oder wie sind die Regelungen? – sicherlich auch bundeslandabhängig. Hat jemand Erfahrungswerte? Weiß jemand mehr?

Nachhilfe geben

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Hallo zusammen,

ein Kumpel kam gestern auf mich zu und meinte, dass sein Chef jemanden sucht, der seiner Tochter auf eine anstehende Prüfung in 5 Wochen Nachhilfe geben könnte. Der Kumpel meinte, dass er mich mal fragen würde und grundsätzlich helf ich bei sowas auch gerne, da ich genau aus diesem Grund ja Lehrer geworden bin.

Allerdings frage ich mich, bevor ich überhaupt zustimme, inwiefern ich bei so etwas Gefahr laufen könnte.

Da ich noch Beamter auf Probe bin, möcht ich natürlich nichts falsch machen.

Eine Bezahlung wird es sicherlich geben, allerdings weiß ich nicht in welcher Höhe, da ich mich noch zurückhalte mit einer Zustimmung.

Terminlich wären es wohl ein Termin pro Woche also maximal 5. Muss ich sowas anmelden? Muss die Schulleitung dabei zustimmen? Was muss ich denn alles beachten, damit ich mir nicht selbst in Fuß schieße im worst case?

Danke für eure Hilfe :)

Nach welchen (internen) Kriterien vergebt ihr Klassenfahrtfreiplätze an Kollegen?

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Also stellt euch vor, ein Jahrgang fährt geschlossen auf Klassenfahrt. Es gibt aber nur 2 Freiplätze für 6 Kollegen. Es wird z.B. darüber diskutiert, wer die meisten kleinen Kinder hat und deswegen schon mal selbstverständlich nicht wegfahren kann und/oder wer deshalb finanziell mehr belastet ist. Also dürfen bei uns wahrscheinlich die Kinderlosen zahlen, was bei uns dazu führt, dass sich die Kollegen das mit der Klassenfahrt per se noch einmal überlegen werden.

Ich habe da leider gar eine Erfahrungen bzgl. der Masse. Ich kenne es nur so: wenn ich der fährtenleitende Lehrer war, habe natürlich ich gezahlt und den Freiplatz meiner Begleitung überlassen. In Zukunft will ich mir nur noch Objekte raussuchen, in denen es 2 Freiplätze gibt, aber nun wäre ich die Begleitung und soll zahlen, weil kinderlos und damit vermeintlich reich? Mich stört, dass ich nicht mal gefragt werde. Da ich noch nichts unterschrieben habe, wird der Kollege zwar Montag einen neuen Begleiter suchen dürfen, aber so ganz grundsätzlich würde mich doch interessieren, wie es an anderen Schulen gehandhabt wird.

Leiterin vom Schulkindergarten beleidigt die Kinder, haut auf die Finger, auf den Kopf

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Hallo,
es steht ja schon im Betreff. Im neuen Schuljahr wurde ich versetzt. Ich arbeite in der Stammschule und für einige Stunden wurde ich in den Schulkindergarten beordert. Die Arbeit dort (im Schulkindergarten) bereitet mir starke Bauchschmerzen. Dort arbeitet die Leiterin selbst und eine Hilfskraft mit ständig wechselndem Personal, weil keiner lange bleibt. Alle (Schulleitung, Kollegen) wissen Bescheid, aber es passiert nichts. Wir sitzen zusammen beim Frühstück, ein Kind will essen vor dem Tischspruch, sie haut ihm auf die Finger und schreit ihn an-alle anwesenden Lehrer und die Praktikanten schauen auf den Boden und tun nichts, ich auch. Nach 3 Wochen habe ich nun die GEW informiert, auch die wissen Bescheid. Nun überlege ich mein weiteres Vorgehen. Mit mir zusammen fing eine weitere Lehrerin dort an, sie ist ebenso schockiert wie ich. Sie ist jedoch nur angestellt und hat Angst ohne Arbeit dazustehen, wenn sie etwas sagt. Heute bezeichnete die Leiterin einen kleinen Autisten als Vollpfosten und schlug ihm mit der flachen Hand auf den Kopf. Diese Kinder können sich nicht wehren, ich habe eine Fürsorgepflicht ihnen gegenüber und kann da nicht länger wegschauen. Ist schon mal jemand den Weg übers Schulamt gegangen? Was kann mir passieren, wenn ich eine Beschwerde über das Vorgehen einlege?
Danke schonmal fürs antworten.

Entlassung von der Schule

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Hallo alle zusammen!

Ohne viel drum herum zu reden, geht es zum einen um
a) die Richtigkeit des Verfahrens seitens der Schulleitung
b) um die Bewertung des Falles seitens einer Schülerin.

Zu a)
Seit einiger Zeit gibt uns unsere Schulleitung zu verstehen, dass Entlassungen von der Schule - nach vorheriger Androhung der Entlassung - nicht einfach so möglich sind.
Nehmen wir das fiktive Beispiel eines Schülers, der mehrfach aufgefallen ist, mehrfach Mitschüler einschüchtert, sich nicht an die Schulregeln hält und bereits die Androhung der Entlassung von der Schule hat.
Frage: Ist es richtig, dass die Entlassung von der Schule nur nach vorheriger Androhung der Entlassung für dasselbe Delikt "X" ausgesprochen werden kann?
Also, Androhung der Entlassung (X) --> Entlassung (X)?
Das würde ja bedeuten - worin sich die Schulleitung einig ist - dass ein Schüler quasi mehrfach eine Androhung der Entlassung einheimsen könnte, bevor er irgendwann vielleicht für dasselbe Delikt entlassen werden könnte.
Würde das nicht die rechtliche und pädagogische Handhabe seitens der Schule vollkommen aushöhlen?

Zu b)
Anknüpfend an meine vorherigen Anmerkungen, habe ich nun den Fall, dass eine Schülerin eventuell nun tatsächlich ein Delikt zweimal begangen hat und ihr nun nach vorheriger Androhung der Entlassung nun die Entlassung drohen könnte. Nun wurde mir aber schon durch die Blume mitgeteilt, dass unsere zuständige BezReg unter Umständen auch "Nein!" sagen könnte.


Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Fällen?


Danke!

Versetzung durch Schwangerschaft

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Hallo zusammen,

ich habe bereits das Forum durchwühlt, jedoch habe ich keinen passenden Beitrag gefunden. Die Situatuion ist relativ komplex, aber ich weiss nicht an wen ich mich um Rat wenden kann.
Erst mal meine Rahmenbedingungen vorab:
- Gymnasiallehrerin in BW
- Beamtenstelle mit Verweildauer von mind. 3 Jahren (bin jetzt im zweiten Jahr, ohne grosse Aussicht, dass ich sofort nach der Mindestverweilauer weg komme wg der Fächerkombi)
- Die Verbeamtung hat noch nicht stattgefunden
- Nicht verheiratet

Ich bin an einer Schule fernab von meinem sozialen Umfeld (>150km), die ich gerne Verlassen würde, aber sehr wahrscheinlich nicht weg komme. Mein Partner (er arbeitet in der Industrie) ist ebenfalls bei mir hier, würde aber auch sofort vom jetzigen Ort weg gehen. Aufgund seines Berufs ist das auch kein Problem. Jetzt bin ich gerade dabei mit meinem Partner die Familienplanung anzugehen. Jetzt weiss ich nicht ob mir das in meinem Vorhaben (Schulwechsel) entgegegen kommt oder eher hinderlich ist.

Im Falle dass ich Schwanger werde und erst mal zu Hause bleibe, und mein Partner den Job wechselt (im Ort unseres sozialen Umfelds), was wären die Auswirkungen?
- Müsste ich nach Ende der Elternzeit wieder in meine alte Schule zurückkehren bis die Mindestverweildauer abgelaufen ist? Oder kann ich mich auf eine Schule im Bereich von unserem zukünftigen Wohnort bewerben? Gibt es da Regelungen?
- Wann findet die Verbeamtung statt?

Für eure Infos wäre ich mega dankbar!

Pausenregelungen an eurer Schule

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Hallo Lehrerforum,

ich würde gerne mal wissen, wie bei euch die Pausenregelungen festgelegt sind. Sind die Klassenräume wähhrend der großen Pausen geöffnet und können die Schülker auch dort ihre Pause verbringen (wie ist dann die Aufsicht geregelt) oder müssen alle Schüler auf den Schulhof? Gilt die Regelung auch für kleine Pausen?

Kurze Einschätzung von euch wäre super, danke!

Sven

Englischer Liedtext - sprachlich soweit ok?

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Hi Leute.

Bevor ich jetzt völlig inkorrekt ein Klassenlied übersetzt unterrichte (bin ja kein ausgebildeter Englischlehrer): Könnte mir jemand mit entsprechend sprachlicher expertise folgende lyrics absegnen? Oder Verbesserungsvorschläge machen, an den Stellen, an denen der Text sprachlich nicht vertretbar ist? Wäre topi!-) Thanx :rose:

On go – we go.
We beginn the day.
Everybody ´s doin´ his best.
Okay? Okay.

Writing
calculating
and sometimes something new
learning that is what we do.

Umgang mit Ausfallstunden durch Prüfungsklassen

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Man hat einen Kurs im Abi und korrigiert die Klausuren und/ oder nimmt die mündlichen Prüfungen ab.

Man entwirft (Berufskolleg) Fachabi-Vorschläge oder Prüfungsvorschläge für Berufsfachschulen und korrigiert die Klausuren, führt ggf. sogar mündliche Abweichungsprüfungen durch.
Oder man hat in diesen Klassen keine Prüfungen.

Dadurch, dass diese Klassen/ Kurse ja irgendwann im Frühling ihren letzten Schultag haben, fällt einem ja Unterricht aus.

Wie läuft das bei euch? Wie wird bei euch mit diesen Ausfallstunden umgegangen?

An meiner alten Schule gab es ein Formular, da trug man ein, was ausfiel. War man aber in die Prüfungen involviert, musste man das Formular nicht ausfüllen und hatte halt die Korrekturen und die Ausfallstunden.

Hatte man keine Prüfungen, musste man eintragen, was man in den Ausfallstunden gemacht hat bzw. im Ausgleich für die Ausfallstunden.

Das ist aber wohl nicht rechtens.

Rein rechtlich ist es wohl so, dass Prüfungsvorschläge/ - korrekuren zum Lehrerjob gehören. Daher müssen sich wohl alle KuK, die Ausfallstunden durch Prüfungsklassen haben, in diesen Stunden für Vertretungsunterricht, Projekte etc. bereit halten/ eintragen.

So ist mein Kenntnisstand.

Im Kollegium herrscht Unwissen, und unsere SL hat dazu noch nichts gesagt. Sie möchte eine Arbeitsgruppe dazu bilden. Das Resultat der Arbeitsgruppe soll dann der juristischen Stelle unserer Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt werden.

Wo finde ich die entsprechenden Paragraphen dazu? Wie viel Ermessensspielraum hat die Schule? Wie ist das bei euch geregelt?
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