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Kryptische Gehaltsabrechnungen - ein bayerisches Problem?

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Liebe Kollegen,


ich halte gerade eine Gehaltsabrechnung meiner Frau in Händen (angestellt im staatlichen Schuldienst, Bayern) und ärgere mich: Das Ding umfasst immer mindestens zwei Seiten (gern auch mal drei) und enthält neben Grundgehalt und Auszahlungsbetrag noch ca. 20 (!) kryptische Posten - da gibt es "Hinz-Beträge" (die entsprechenden Kunz-Beträge fehlen allerdings), "Aufrollungsdifferenzen", "Rückrechnung Vormonate" und allerlei ähnlichen Quatsch, der sich in Summe immer praktisch ausgleicht.

Größtes Problem dabei: Fehler (die IMMER - und immer zu Lasten des Beschäftigten - passieren) fallen einem nur durch Zufall auf... einen vernünftigen Grund für die allmonatliche Rechenorgie konnte mir übrigens noch keiner der beim "Landesamt für Finanzen" beschäftigten Honks sagen ("Das ist halt bei uns so. Das ist das Programm, mit dem wir arbeiten. Ich kann da nichts machen").

Ich selbst bin ja mittlerweile bei einem privaten Träger in B-W (allerdings vom Land refinanziert und ganz normal nach TV-L bezahlt, inklusive Stufenaufstieg und aller Sonderzahlungen). Meine Abrechnungen umfassen ganze 4 Zeilen: Grundgehalt, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Auszahlungsbetrag. Mehr ist IMHO auch nicht nötig!

Mich würde mal interessieren, ob das ein bayerisches Problem ist oder ob in anderen Bundesländern ähnliches zu beklagen ist. Und hat am Ende vielleicht sogar mal jemand was dagegen unternommen?

Ach ja, eines noch: Angestellte und Beamte sind gleichermaßen betroffen, wobei sich Angestellte jeden Monat ärgern dürfen, Beamte nur bei Änderungen. Bei Interesse scanne ich gern mal eine Abrechnung ein und poste sie hier anonymisiert.



Viele Grüße
Fossi
- genervt -

Betrug und Betrugsversuche bei Leistungsüberprüfungen

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Hallo zusammen,

bei uns an der Schule nehmen die Betrügereien bei Klassenarbeiten, Tests, etc. in letzter Zeit überhand. Gespickt wird nach allen Regeln der Kunst. Abschreiben vom Sitznachbarn oder vom Spickzettel ist noch das "Harmloseste". Das Hauptproblem sind die Smartphones. In Mathe, Physik, etc. werden Lösungsblätter vor der Klausur abfotografiert. In der Klausur wird sich dann daran entlang gehangelt. Noch effektiver ist es natürlich in den modernen Fremdsprachen. Da werden ganze Aufsätze aus dem Internet abgeschrieben. Während der Klausur!

Die Schüler gehen dabei derart geschickt vor, dass man während der Klausur nichts bemerkt. In Englisch hatte ich in diesem Halbjahr bereits vier Schüler (in unterschiedlichen Klausuren), die ihren Aufsatz nachweislich während des Klausur aus dem Internet abgeschrieben hatten! Obwohl ich gewissenhaft Aufsicht geführt habe, habe ich nichts bemerkt. Gott sei Dank konnte ich den Schülern das im Nachhinein nachweisen, weil ich die Quellen im Internet gefunden habe.

Den Schülern das Smartphone VOR der Klausur prophylaktisch abzunehmen ist laut unserer SL unzulässig. Wir dürfen es erst wegnehmen, wenn wir sie beim Betrugsversuch ertappen. Dies ist aber wiederum schwierig, weil die Schüler wie gesagt derart geschickt sind... So ein kleines Smartphone ist ja auch sehr schnell verschwunden, wenn der Lehrer sich aufmacht, durch die Reihen zu laufen. Ich selbst nehme Schülern auch nur wirklich ungern das Handy ab, weil ich schon den Fall hatte, dass ein Schüler mich beschuldigt hat, sein Handy wäre in meiner "Obhut" kaputt gegangen. Ich bin froh, dass es da keine anwaltliche Auseinandersetzung im Endeffekt gab, obwohl die Eltern damit gedroht hatten. Beweisen, dass ich es nicht kaputt gemacht habe, hätte ich zumindest nicht können.

Einige Kollegen haben bereits resigniert und geben das auch offen zu. Sie sind der Meinung, dass die Schüler die Quittung dann in der Abschlussprüfung erhalten werden und diese nicht bestehen werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall und so spicken sich manche Schüler munter zum Abschluss... Ich weigere mich jedoch, diese Betrügereien einfach hinzunehmen. Erstens ist es den rechtschaffenen Schülern gegenüber unfair und zweitens bin ich der Meinung, dass die Schüler spätestens bei uns lernen sollten, dass ein solches Verhalten nicht geht bevor sie im "wahren" Leben mal ernsthafte Konsequenzen zu spüren bekommen.

Was auch des Öfteren vorkommt, ist, dass Schüler gezielt zu Leistungsüberprüfungen fehlen. Teilweise auch mit Attest vom Arzt. Ich habe in der 13 einen Schüler, der bei mir (und bei den anderen Kollegen) noch NIE zum Haupttermin eine Klausur mitgeschrieben hat. Sein Arzt schreibt ihn dann brav für diesen einen Tag krank und wir können nichts machen... Eine AU müssen wir akzeptieren. Zudem sind viele Klassenleitungen extrem nachlässig und akzeptieren die Vorlage der AU/des Attest auch nach Fristende.

Sehr schlimm finde ich es auch, dass bei den Schülern überhaupt kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist und sie einem teilweise ins Gesicht lügen. Einsehen, dass sie für einen vollendeten Betrug oder eben den Betrugsversuch 0 NP erhalten, tun die Wenigsten.

So, nun nach der Schilderung der Situation meine Fragen:
  • Beim Abitur wird es bei uns so gehandhabt, dass bereits das Tragen des Smartphones am Körper als Betrugsversuch gewertet wird und damit zu 0 NP führt. Die Schüler werden daher aufgefordert, das Smartphone auszuschalten, es in ihre Tasche zu packen und die Tasche vorne am Lehrerpult zu deponieren. Wäre ein solches Vorgehen rechtlich gesehen auch für "normale" Klausuren, Tests, etc. zulässig?
  • Ist es rechtlich zulässig bereits für den Haupttermin einer Klausur bzw. eines Test eine allgemeine Attestpflicht zu verhängen? Gehen wir davon aus, ein Schüler fehlt (entschuldigt mit Attest/ärtzlicher Bescheinigung) sowohl zum Haupttermin als auch zum Nachtermin einer Klausur. Darf ich dann 0 NP erteilen? Einen zweiten Nachtermin biete ich nicht an. Was mache ich, wenn ich vom Schüler am Ende des Halbjahres keine Noten habe?
  • Wie weise ich das Abspicken vom Nachbarn während der Klausur nach?
  • Einem Schüler wurde ein Plagiat nachgewiesen. Darf man in diesem Fall einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme verhängen und einen endgültigen Schulausschluss androhen? Falls ihm ein zweites Mal ein Plagiat nachgewiesen werden kann, darf man ihn dann tatsächlich von der Schule ausschließen?
  • Ist es möglich, solche Maßnahmen durch die Gesamtlehrerkonferenz beschließen zu lassen? Sie wären dann für alle Kollegen verbindlich.
  • Kann man Klassenleitungen dazu verpflichten, nur AU zu akzeptieren, die fristgerecht eingereicht wurden?
Soweit meine Fragen. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für's Lesen dieses "Romans" und für eure Hilfe.

LG,
Mrs Pace

Nebentätigkeit in einer VHS: was ist ein angemessenes Honorar?

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Mir wurde eine Nebentätigkeit in einer VHS als Kursleiter für die Vorbereitung der Abschlüsse in Mathe und Physik angeboten über das ganze nächste Schuljahr. Gefragt wird was für ein Honorar für jeden 90 Min.-Takt Unterricht ich verlange. Was darf es denn sein?

Dienstliche E-Mail, Erreichbarkeit u.s.w.

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Moin,

gibt es Vorschriften/Gesetze, die Regeln ob die Schule eine dienstliche E-Mail Adresse anordnen darf, und in welchem Rahmen sie genutzt werden muss?
Für mich ergeben sich folgende Fragen:

1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
3. Darf die Adresse ohne meine Einwilligung auf der Homepage veröffentlicht werden?
Sie enthält ja meinen vollständigen Namen.
4. Muss der Schulleiter explizit verordnen wie oft die Adresse abgerufen werden muss?

Ich verweigere mich momentan einer dienstlichen Mailadresse.
Wenn Eltern was von mir möchten, können sie eine Nachricht im Sekretariat hinterlassen, oder zu den Elternsprechtagen kommen.
Für die schulinterne Kommunikation hat die Schule meine private Mail Adresse, die natürlich nicht weiter gegeben werden darf.

Ich möchte nicht über den Sinn diskutieren, sondern nur wissen wie die Rechtslage ist.

Danke für Eure Hilfe ;)

Eltern im Unterricht

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Eine Frage so: dürfen Eltern einfach so im Unterricht hospitieren? Wenn ja, wie sollte man vorgehen, um sie auf eine gewiße Schweigepflicht hinzuweisen, was die anderen Schüler angeht und sie im Unterricht einzubinden (damit sie nicht einfach da rumsitzen)?
Wenn nein, wie kann man das professionnel begründen?
Es geht mir nicht darum, etwas verstecken zu wollen, sondern um klipp und klar zu machen, dass die Kompetenz des Lehrers nicht zum Diskussionsthema steht. Ja, es handelt sich um eher „problematische“ Eltern, die sich nicht vorstellen können, dass ihre Tochter sich im Unterricht unmöglich beninnt. Die Tatsache, dass die Schülerakte eine andere Sprache spricht, und die Schülerin sich mit den Eltern im Unterricht höchstwahrscheinlich anders benehmen würde, berücksichtigen sie nicht. Danke für eure Tips!

Verbeamtung trotz Zuckerkrankheit

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Hallo,

bald ist das Studium zu Ende und vor dem Ref. steht der Besuch beim Amtsarzt an (NRW). Da mein Kollege heute Erfahren hat, das er Zuckerkrank ist, stellt sich die Frage, ob das die Verbeamtung gefährdet. Welche Krankheiten gibt es noch, die die Verbeamtung gefährden können. (Wirbelsäuleprobleme, Plattfuß, Bluthochdruck etc.)

Danke für die Antworten. :)
LH

Gegen Schulleiter vorgehen

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Ein rein hypothetische Frage:

Wenn ein SL einfach nur "Mist ist" und einfach nur unterirdisch mit dem Kollegium umgeht, was müsste er tun, damit man gegen ihn vorgehen kann? Wie würde so ein Verfahren ablaufen?
Und wie kann es sein, dass auf solchen Posten Menschen sitzen, die noch nicht mal gute Lehrer sind? Werden die von irgndwo, wo sie keiner mehr haben will, weggelobt und sitzen dann auf SL-Posten woanders? Hat die Schule, die ihn dann "abkriegt", einfach nur Pech gehabt?

Was genau bedeutet Beschäftigungsverbot?

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Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

ich weiß, dass zu diesem Thema schon mehrere Beiträge veröffentlicht wurden. Allerdings habe ich schon so viele gegensätzliche Aussagen gehört, sodass ich nicht mehr richtig durchblicke...
Ich bin schwanger (26. ssw) aber aufgrund einiger Komplikation nun schon seit vier Wochen krank geschrieben. Meine Frauenärztin hat mir dazu geraten, ins BV zu gehen. Ich soll bis Freitag überlegen, ob ich das in Anspruch nehmen "möchte". Nachdem ich nun lange gegrübelt und einen mehrtägigen Gewissenskampf zwischen Pflichtgefühl gegenüber Schule und Baby ausgetragen habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, ins BV zu gehen (wenn meine FÄ das ausstellt).
Da ich schon länger krank geschrieben bin, hat meine Schulleitung "vorsorglich" den Eltern mündlich und mir schriftlich mitgeteilt, dass ich im Falle eines BV zwar nicht mehr unterrichte, aber sowohl weiterhin die Klassenleitung inne haben werde als auch Elterngespräche/ Elternabende/ Förderausschussverfahren halten und generell in der Organisation eingeteilt sein werde. Meine FÄ meinte jedoch, dass ich im Falle eines BV komplett aus der Schule raus bin. Wer hat denn nun recht? ?( Muss vielleicht dazu sagen, dass ich als angestellte Lehrerin in einer Schule in freier Trägerschaft arbeite.
Zudem weiß ich gar nicht, ob ich nicht eher weiterhin als arbeitsunfähig gelten müsste... bin als Hochrisikoschwangerschaft eingestuft, war schon mehrmals stationär im Krankenhaus, seit einer Woche sind keine "neuen Probleme" aufgetaucht.
Ich möchte mich nicht vor Arbeit drücken (habe selbst jetzt während meiner Krankschreibung den Unterricht geplant, Arbeiten und Tests erstellt/ korrigiert, etc), aber ich denke, dass meine FÄ mir nicht ohne Grund zu einem Beschäftigungsverbot rät. :_o_(
Hat jemand von euch auf diesem Gebiet etwas Erfahrung und kann mir weiterhelfen? Das wäre toll :_o_)

Liebe Grüße
Nadine

Dienstaufsichtsbeschwerde

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Hallo,

hat jemand schon einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Schulleiter eingeleitet?
Wenn ja:
- wie ist das Prozedere?
- aus welchem Grund?
- wie war das Ergebnis?

Vielen Dank!

Erweitertes Führungszeugnis oder gleich unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ?

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Hallo zusammen,

es gibt da ein Thema, welches mich gerade etwas beschäftigt und das bestimmt relativ viele Menschen in und um die Lehramtsausbildung betrifft. Es geht konkret um die Frage, ob denn in Ba-Wü oder evtl. in anderen Bundesländern bei der Einstellung als Beamter auf Widerruf fürs Ref oder bei der späteren Verbeamtung auf Lebenszeit ein erweitertes Führungszeugnis ausreichend ist (steht ja so auch auf dem Personalbogen) oder generell bzw. in bestimmten Fällen auch im Rahmen des § 41 BzrG irgendein Ministerium eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholt ?

Richtigerweise kann man erkennen, dass es wohl i.d.R. diejenigen Kandidaten betrifft, die zwar aufgrund Geringfügigkeit oder Fristablauf nichts im Führungszeugnis stehen haben, jedoch dennoch mal ne Leiche im Keller hatten bzw. haben die noch im Bundeszentralregister vermerkt ist.

Generell findet man zumindest in Ba-Wü keinen Hinweis bei der Einstellung, dass eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bzr von z.B. dem Innenministerium oder Kultusministerium eingeholt wird. Es wird eben eine Erklärung zu Verurteilungen verlangt und ein erweitertes Führungszeugnis. Nun ist mir aber zu Ohren gekommen bzw. hab an verschiedenen Stellen gelesen, u.a. in § 41 BzrG, dass oberste Bundes- und Landesbehörden (Ministerien) eben in bestimmten Fällen eben doch unbeschränkt ins BZR blicken können.

Wie ist Eure Erfahrung dahingehend bei Eurer eigenen Einstellung bzw. Einstellungen in Eurem Umfeld ? Ist da etwas dran oder reicht in Ba-Wü generell das erweiterte Führungszeugnis ?

Besten Dank schonmal für den Austausch bzw. Eure Antworten.

Liebe Grüße,
Karl-Theodor :)

Nachhilfe geben wie anmelden?

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Hallo,

ich (verbeamtet, BW) überlege für ca. 12 Wochen einem Schüler einer anderen Schulart/Klasse Nachhilfe zu geben. Das ganze würde über das Jobcenter bezahlt werden. Muss ich das dann auch vom Schulleiter genehmigen lassen?
Wie melde ich das an? Als Minijob? Kann ich es über die Übungsleiterpauschale abrechnen (wie melde ich sowas an)? Eigentlich müssen für mich ja keine Sozialbeitrge gezahlt werden, also müsste ich die Tätigkeit ja eigentlich gar nicht anmelden, sondern nur auf meiner Steuererklärung angeben? Aber da ich so wenig verdienen werde (ich denke mal zwischen 300 und 500 €) wird das ja nicht relevant sein.

Hat jemand Erfahrung? Ich mache das zum ersten Mal..

Viele Grüße

Lehrer werden ohne Lehramtsstudium eingestellt

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'Nabend alle zusammen!

An Bremer Schulen, darunter auch der Schule wo ich als Lehrer tätig bin, werden aktuell Lehrkräfte eingestellt, welche
nicht einmal ein Lehramtsstudium absolviert haben.
Gründe für diesen 'Quereinstieg' soll akuter Lehrermangel sein.

Was haltet ihr davon und ist es in eurem Bundesland auch der Fall?


Grüße
Levis :prost:

Als verbeamteter Lehrer an einer Akademie (für ber. Bildung) arbeiten?

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Hallo,

ich bin verbeamtet und an einem Berufskolleg. Weiß jemand, was es für mich bedeuten würde, an so einer Schule/ Akademie zu arbeiten? ausbildung-und-studium.de/
Was sind die Unterschiede für die Lehrer? Was sind die Unterschiede für die Schüler?

Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

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Hallo zusammen!
Ich stecke momentan in einer Zwickmühle und wende mich daher an euch.
Ich habe einen Antrag auf Beurlaubung gestellt, da ich gerne als Ortslehrkaft ins Ausland gehen möchte. Meine Schulleitung hat eingewilligt und mir 4 Monate lang versichert ich kann gehen. Da ich die Aussage meiner Schulleitung nicht in Frage gestellt habe, habe ich einen Vertrag an einer Auslandsschule unterschrieben, meine Wohnung ab August weitervermietet, einen Käufer für mein Auto gefunden, usw. Nun hat das Regierungspräsidium meinen Antrag wegen Lehrermangel abgelehnt.
Ich stehe im Kontankt mit dem Personalrat, Lehrergewerkschaft und dem RP. Jedoch wollte ich trotzdem hier mal um einen Ratschlag bitten.

Weiß hier jemand, ob ich mich nach zwei Jahren wieder auf eine Beamtenstelle bewerben kann, wenn ich mich jetzt aus meinem Besmtenstatus entlasse? Ich bin 29 Jahre und habe noch keine gesundheitliche Probleme :zahnluecke:

Oder fällt jemanden noch eine andere Möglichkeit ein, die ich noch hätte?

Ich freue mich über eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße!

Fachinformatiker statt Lehrer (Bayern)?

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Hab jetzt mein 1.Staatsexamen und einen Ausbildungsvertrag bei ner guten IT-Firma hier um die Ecke für FIAE (=Fachinformatiker Anwendungsentwicklung).
Hab allerdings erst neulich wegen der Versetzungspraxis bei LA Mittelschulen angefragt, weil der Beruf Lehrer insbesondere wegen der Nach- und Zweitqualifizierungsmaßnahmen für andere Schularten (insbe. Mittelschule eben) erst zu 99,9% für mich vom Tisch war :D
Hab jetzt auch vom KM ne Antwort auf meine Anfrage bzgl. dem Umsatteln auf Mittelschule nach dem 1.Staatsexamen LA Gym bekommen. Ich häng die nachstehend FYI (=For your Interest/"falls es wen interessiert") an ;)

Ich hab mir die Sache nicht leicht gemacht, schon vor 2 Jahren, als die Prognosen langsam durch den Kellerboden zum Mittelpunkt der Erde zu rauschen begannen, hab ich angefangen mich mit nem Plan B auseinanderzusetzen.
Vor nem Jahr hab ich deshalb angefangen mich um Ausbildungsplätze zu bewerben und hab dabei sogar diesen ziemlich guten hier abgestaubt :D
Bezahlung könnte bischen besser sein für den Bereich, aber ist halt ne mittelständische Firma und kein Siemens ^^

Nachdem ich jez bestimmt schon 100 mal mein nicht-Lehrer-Umfeld damit angenervt hab, nerv ich jez überflüssigerweise euch einfach auch noch damit: Was haltet ihr von der Entscheidung?
Das größte Gewicht hatte für mich bei der Sache das Geld. Ich hab zwar das Glück, kein Vermögen mehr aufbauen zu müssen, weil ich da vom Schicksal sehr begünstigt bin. Trotzdem verbrenn ich damit halt 7 1/2 Jahre Studium :D
Als Berufseinsteiger nach der Ausbildung werd ich wahrscheinlich so zwischen 2500-3000 Euro Brutto bei der FIrma verdienen, mit ner 40h/Woche bei Tendenz zu 45h/Woche nehm ich mal an.
Mein Netto läge damit halt schon so 700 Euro unter dem was ich bei Mittelschule (A12) verdienen könnte. Und ich muss mich noch um die private Altersvorsorge kümmern, wodurch auch noch was weggeht.

Da ich aber sehr heimatverbunden bin und meine Frau hier bspw. bei Siemens arbeitet und auch gut verdient, kommt eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes langfristig nicht in Frage. Bei Lehramt geh ich also schwer vom Zweitwohnsitz aus.
In meinen Augen daher eine recht eindeutige Lage, aus der heraus ich mich auch relativ reuelos für den Jobwechsel entschieden hab :D Ich hing auch nie soo sehr an der Idee, Lehrer zu werden. Insbesondere Computer sind dagegen schon lange mein Hobby und für Technik interessiere ich mich auch schon immer sehr stark ^^ Ein Studium in dem Bereich hätt ich mir nur nie zugetraut weil da mein mathematischen und naturwissenschaftlichen Fähigkeiten nicht wirklich ausreichend sind :D

Zuletzt berücksichtige ich aber natürlich auch noch die Arbeitplatzsicherheit. Als Beamter auf Lebenszeit steht einem "Sicherheit" natürlich fast schon auf die Stirn geschrieben :D Aus dem Grund hab ich auch lange drüber nachgedacht.
Mit der IT bin ich zwar in nem absoluten Wachstumsmarkt und meine Firma beackert auch ne Niesche, die für sich betrachtet nochmal überdurchschnittlich stark wächst seit einiger Zeit. Trotzdem hab ich da nur ne Kristallkugel :D
Aus dem Grund hatte ich mich auch noch bei den Verwaltungsbeamten versucht, wegen meinem mäßigen Abi aber keinen Erfolg beim Auswahlverfahren gehabt ^^

Rein wirtschaftlich betrachtet, und darum gings mir bei der Sache nunmal hauptsächlich, dürfte das ganze wahrscheinlich fast ein Nullsummenspiel sein. Da ich wahrscheinlich bei erfolgreichem Schulartwechsel irgendwo in den Süden Bayerns müsste, dürfte bis zur Versetzung das Mehr beim Netto durch die erhöhten Lebenshaltungskosten aufgefressen werden. Langfristig könnte sich das Ganze natürlich wieder eher zugunsten des Lehramts entwickeln, sollten z.B. ein Arbeitgeberwechsel notwendig werden, wo man im schlimmstfall natürlich auch nen Standortwechsel hinnehmen muss.Trotzdem geh ich bei den Zeiträumen, die man auf Lehrerseite z.T. auf ne Versetzung warten muss, davon aus, dass die Differenzen überschaubar sein dürften.

Aber vielleicht überseh ich auch was oder bewerte die Situation falsch. Drum frag ich jez noch euch nach eurer Meinung :D Immerhin geb ich ja was (vorerst) auf, wofür ich knapp 1/4 meiner bisherigen Lebenszeit aufgewendet hab. Dass ich damit so wenig Schwierigkeiten hab könnte ja auch ein Zeichen von Unbedachtheit sein :D


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Amtwort vom Kumi:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. März 2017, in der Sie um
Informationen bezüglich eines Schulartwechsels nach dem Ersten
Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien bitten. Hierzu können wir
Ihnen Folgendes mitteilen:


Für Bewerber mit einer Ersten Lehramtsprüfung für andere Lehrämter wird
derzeit eine Maßnahme nach Art. 22 Abs. 1 Bayerisches
Lehrerbildungsgesetz zur Nachqualifizierung für das Lehramt an
Mittelschulen angeboten. Durch das Nachholen ggf. noch fehlender
Studien- und Prüfungsleistungen und Absolvieren eines
Vorbereitungsdienstes kann die Befähigung für das Lehramt an
Mittelschulen erworben werden.


Sollten Sie Interesse an diesem Verfahren haben, werden Sie gebeten, dem
Staatsministerium zur Prüfung einen formlosen Antrag, einen
tabellarischen Lebenslauf und eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über
die Erste Lehramtsprüfung zu übermitteln.


Erst nach Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung sowie der Zweiten
Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien kann im Rahmen einer
Zweitqualifizierung nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches
Lehrerbildungsgesetz ein Verfahren zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für
Mittelschulen angeboten werden.


Nach derzeitigem Sachstand liegen auch weiterhin die Voraussetzungen
vor, dass das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz für
das Schuljahr 2017/18 die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen,
ggf. zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen, unter bestimmten
Voraussetzungen für Bewerber mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen
bzw. Gymnasien feststellen kann.
Eine verbindliche Aussage kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht getroffen werden.


Gerne können Sie sich jederzeit über aktuelle Angebote und Maßnahmen zum
Bereich Mittelschule über die Homepage des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
informieren.


Bezüglich Ihrer weiteren Frage weise ich darauf hin, dass die
Qualifikation eines Fach- oder Förderlehrers nur dadurch erworben werden
kann, dass jeweils zwei Lehramtsprüfungen gemäß der entsprechenden
Studien- und Prüfungsordnungen mit Erfolg abgeschlossen wurden.
Dazu bedarf es einer Ausbildung am Staatsinstitut zur Ausbildung von
Fachlehrern oder zur Ausbildung von Förderlehrern sowie die erfolgreiche
Absolvierung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes, der mit der 2.
Lehramtsprüfung abschließt.


Die Ausbildung umfasst am Staatsinstitut zur Ausbildung von
Förderlehrern drei Jahre, am Staatsinstitut zur Ausbildung von
Fachlehrern je nach Ausbildungs- und Fachrichtung eine mindestens
zweijährige pädagogische und fachdidaktische Ausbildung in den
entsprechenden Fächern.


Der Nachweis des Ersten Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien
könnte als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung am Staatsinstitut
anerkannt werden.


Weitere Informationen zur Ausbildung zum Fachlehrer für Musik und
Kommunikationstechnik finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums
unter www.stmuk.bayern.de → Lehrerinnen und Lehrer → Lehrerausbildung → Mittelschule → Fach- und Förderlehrer.

Ländertauschverfahren rückgängig machen, ist das möglich?

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Guten Tag,

aufgrund familiärer Umstände habe ich ein Länderaustauschverfahren beantragt. Nun habe ich einen Bescheid mit dem neuen Einsatzort bekommen, und habe festgestellt, dass dieser noch
weiter von meinem bisherigen Arbeitsplatz entfernt liegt als in dem vorherigen Bundesland. Mein Wohnort (Grenzgebiet) bleibt gleich.

Die Wünsche bezüglich des Einsatzortes, die ich in dem Versetzungsantrag angegeben habe, wurden nicht berücksichtigt.

Somit hat sich das eigentliche Ziel meines Antrages nicht erfüllt, beziehungsweise verschlechtert. Ziel war es in dem selben Bundesland wie meine schulpflichtigen Kinder tätig zu sein, sowie einen kürzeren Anfahrtsweg zur Schule zu haben, da ein Kind in der Kita ist.

Kann ich den Länderaustausch widerrufen?

Dem Länderaustausch wurde zugestimmt, ich habe von Hessen Region Wiesbaden nach Rheinland-Pfalz gewechselt.

Vielen Dank

Mangelhafte Berufsberatung seitens vieler Lehrer

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Guten Abend.
Ich habe mich hier angemeldet, weil ich ein Anliegen habe und hoffe, hier möglichst viele Lehrer/Kollegen zu erreichen.
Es geht um Folgendes:

Es sträuben sich mir die Nackenhaare, wenn ich merke, wie wenig viele Kollegen vom "echten" Arbeitsmarkt haben. Und entsprechend schlechte Berufsberatung machen.

Kurz zu mir: Ich habe zunächst Elektrotechnik an einer TU studiert, habe dann bei einem großen Konzern ein paar Jahre gearbeitet, um zu merken, dass dies nichts für mich ist. Es folgte der Quereinstieg ins gymnasiale Lehramt, eben logischerweise mit den Fächern Physik und Mathematik.

Darum soll es aber gar nicht primär gehen.
Es soll darum gehen, dass viele Kollegen Schülern raten, Fächer zu studieren, die teils grottige, teils relativ schlechte Berufsaussichten haben.
Im Rahmen meiner Industrietätigkeit habe ich mich damit beschäftigt, wo ehemalige Kommilitonen und andere MINTler untergekommen sind, und vor allem: WIE sie untergekommen sind.
Dazu habe ich an einer Art Datenbank mitgearbeitet, welche Statistiken auswertet um die Berufsaussichten einzelner Fächer zu ermitteln, die ich weiter unten verlinken werde.

Oft wird Schülern von Lehrern vorgegaukelt, es gäbe einen MINT-Fachkräftemangel. Das ist Q U A T S C H.
Dass Geisteswissenschaften schlechte Berufsaussichten bieten, ist bekannt. Dass Naturwissenschaften ebenfalls verhältnismäßig schlechte Perspektiven bieten, hingegen nicht.

Gehen wir die Fächer kurz durch, mehr kann man in der eingangs erwähnten Datenbank erfahren.
- Mathematik: Akzeptable Aussichten, allerdings nur, wenn man sich auf etwas spezialisiert, dass ANWENDUNGSNAH ist, am Besten stark an Informatik orientiert.
- Informatik: (Sehr) Gute Berufsaussichten.
-Biologie: KATASTROPHALE Berufsaussichten. Ausschließlich befristete Verträge, meist fachfremd, oft nach Jahren gar keine Anstellung.
-Chemie: SCHLECHTE Berufsaussichten. Die Arbeitslosigkeit unter Chemikern ist doppelt(!) so hoch, wie unter anderen Akademikern. Das Fach wird immer mehr studiert, eine Festanstellung ist schwer zu kriegen, die Industrie nimmt nur die Besten - Statistiken der GDCH lesen! Meist bleibt nur der grottige Zeitvertrag an der Uni. Dazu Promotionspflicht. "Bestenfalls" bleibt der Außendienst, dazu braucht man aber maximal einen Bachelor. Dazu: Die Industrie (siehe z.B. BASF) lagert Forschung zunehmend nach China aus - Dort gibt es sehr gute Chemiker für viel weniger Geld.
-Physik: Mäßige, eher schlechte Berufsaussichten. Banken/Unternehmensberatungen waren früher einmal eine Beschäftigungsmöglichkeit, seit der Finanzkrise nicht mehr. Ich kenne aus meiner Studienzeit viele Physikabsolventen - Die meisten müssen sich, wie Chemiker, mit Zeitverträgen in der Forschung rumschlagen. Wenige haben eine gut bezahlte Festanstellung in der Industrie. Physik ist halt viel zu anwendungsfern.
-Maschinenbau: Maue Aussichten. Das BWL 2.0. Deutlich zu viele Studienanfänger. Viele landen in befristeten Verträgen bei Leiharbeitsfirmen - Die allerwenigsten schaffen es in einen Konzern.
-Elektrotechnik: (Sehr) Gute Berufsaussichten, möglichst mit Informatik verbinden.

Die Datenbank:
uni-due.de/isa/fg_ingenieurwis…hnik/e-technik_hs_frm.htm

Also. Reflektiert, was ihr euren Schülern ratet! MINT bietet nur eingeschränkt gute Berufsaussichten, NATURWISSENSCHAFTLER SIND NICHT GEFRAGT! Warum? Sie werden für die Grundlagenforschung ausgebildet. Die findet in erster Linie an Universitäten, nicht in Unternehmen statt. Und Universitäten sind kein Ort, wo man ernsthaft arbeiten kann, außer man ist Professor.

Beratet eure Schüler realistisch zu Berufsperspektiven! Ich spreche aus Erfahrung, da ich viele MINT-Absolventen kenne. Die meisten Lehrer können das nicht. Informiert euch also gut und kritisch!
Ich hoffe, ich konnte hier ein paar Kollegen die Augen öffnen und wünsche einen angenehmen Tag.

Warum mischt sich die Kirche in Bildung ein?

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Das Thema ist eines, welches mich schon länger beschäftigt.
Als Lehrer für Religion brauch man ja je nachdem die Vocatio bzw. die Missio Canonica.
Dazu muss man sein Einverständnis geben, dass man nach den Regeln der Kirche lebt (Keine zweite Heirat, keine Homosexualität etc.) und dass man Gott "verherrlicht". Ohne dies zu unterschreiben kann man an einer staatlichen Schule kein Religion unterrichten.
Ich finde das absolut inakzeptabel. Die Kirche mischt sich hier RADIKAL in die staatliche Erziehung und Bildung ein und indoktriniert die Schüler so über die Lehrperson mit ihren antiquierten und wissenschaftsfeindlichen Ansichten.

Meiner Meinung nach hat die Kirche im Staatswesen NICHTS ZU SUCHEN!

Wie steht ihr dazu?

Ich freue mich über eure Beiträge!

Medienzentren

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Hi!
Ich bin aus Österreich und benötige für meinen Unterricht einige downloadbare Filme aus SESAM/EDMOND. Leider habe ich keine Zugangsdaten. Wie bekomme ich über Lehrer aus RP/NRW Zugangsdaten, um das tolle Angebot auch in Österreich nutzen zu können?
Danke für die Hilfe!

LG

Ländertauschverfahren BW nach BY

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Hallo ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mit weiter helfen. Von den offiziellen Stellen bekomme ich irgendwie keine konkrete Aussage bzw. die Gewerkschaft gibt mir nur mangelnde Auskünfte und das KUMI meldet sich nicht.

Wisst ihr wie das Ländertauschverfahren funktioniert? Ich möchte gerne von BW nach BY wechseln. Bin in BW schon auf Lebenszeit verbeamtet und habe 4 Jahre Berufserfahrung. Momentan bin ich in Elternzeit und würde gerne ein Tauschverfahren 2019 anstreben. Studiert habe ich in BW Deutsch, ev. Religion und Geographie für GS/HS - Schwerpunkt GS.

Wisst ihr, ob meine Verbeamtung ohne weiteres übernommen wird und ob meine Abschlüsse anerkannt werden?

Wenn ich mich normal bewerbe, dann müsste ich wohl nochmal Mathe studieren, weil kein Mathe studiert habe und das in BY Voraussetzung ist. Ist das für ein Tauschverfahren auch Voraussetzung? Achja und kennt sich evtl. jmd aus, ob man das auch per Fernstudium nachholen könnte? Mit zwei kleinen Kindern kann ich mich schlecht nochmal in die Uni setzen.....

Würde mich freuen, wenn jemand berichten kann :)

Viele Grüße
Kerstin
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