@CDL: Danke.
Warum wäre die Lösung von Friesin nicht möglich? (Bei ihr wissen die SuS ja vorher, WER benotet wird. Woran scheitert es denn schulrechtlich?)
Das habe ich anders interpretiert:
(...) Ich suche mir im Vorfeld 3 oder 4 SuS raus, deren Tests ich einsammele.Der Rest der SuS kann abgeben, wenn sie möchten.
So lernen sie auch, ihre eigene Leistung einzuschätzen und können entscheiden, ob sie sie werten lassen sollen. (...)
Ich lese heraus, dass Friesin zwar vorab weiß, wen sie bewerten wird, davon, dass die SuS das auch vor dem Schreiben des Test erfahren lese ich ich jedoch nichts. Deshalb wäre das in BW nicht zulässig.
Sollte es diese Information geben bei dir @Friesin (? oder eure schulrechtliche Lage eben anders sein), dann wäre die Vorgehensweise natürlich auch in BW umsetzbar. Deshalb habe ich ja auch den Hinweis gegeben, dass es dieser ergänzten Vorgehensweise bedürfte, um Friesins Methode umzusetzen in BW, war aber vielleicht etwas unklar formuliert von mir.
EDIT: Ach so und bitte. Ich stelle mir an solchen Stellen immer direkt die Frage, ob meine Einschätzung im Einklang mit der NVO steht und habe den Luxus, das meist sehr zeitnah schulrechtlich abklären zu können, wenn ich nicht selbst fündig werde oder zu faul bin nachzuschlagen (
). Ist doch schön, wenn über den Weg des Forums auch andere KuK von diesem speziellen Service profitieren können.