Ich habe mich länger nicht mehr mit den bayerischen Regelungen für Nebentätigkeiten beschäftigt, aber als ich zuletzt eine Nebentätigkeit hatte, gab es eine Reihe von Tätigkeiten, die explizit nicht genehmigungspflichtig waren. Dazu gehörten u.a. wissenschaftliche und künstlerische Nebentätigkeiten. Man müsste nochmal in die Dienstordnung und ins Beamtengesetz sehen, aber ich könnte mir vorstellen, dass Unterrichtstätigkeit auch dazu gehören würde.
Allerdings müssen auch solche Tätigkeiten immer noch angezeigt werden.