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Warum Hausaufgaben?

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Ich habe es gut, ja. Aber Hausaufgaben bist du doch auch nicht gezwungen zu geben, oder?

Eine Verpflichtung, Hausaufgaben zu geben, gibt es m.E. nicht. (Schulgesetz NRW) In den entsprechenden Erlassen gibt es Hinweise, Empfehlungen und zeitliche Vorgeben (für die Grundschule und die Sek.1). Die Schulkonferenz kann "Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben" beschließen.


4 Hausaufgaben

4.1 Grundsätze

Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren.

Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.


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