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Keine Notengebung in Kunst, Musik und Sport?

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Diese Liste (pdf) mit 10 Bewertungskriterien (Grundschule) für den Kunstunterricht ist mittlerweile 20 Jahre alt. Im Grunde sind die Kriterien für alle Gestaltungsaufgaben gültig, wobei die Schwerpunktsetzung je nach Thema natürlich unterschiedlich ist.

Die Idee, einzelne Fächer (hier die musischen) von der Notengebung auszunehmen, halte ich für völlig unsinnig - solange überhaupt Schulnoten vergeben werden. Als Kind/Jugendlicher fand ich den Sportunterricht auch nicht prickelnd... Aber dass sich auch dort - wie in allen anderen Fächern - eine Begabung aud die Noten auswirkt, fand und finde ich okay und nicht diskriminierend. Natürlich darf das nicht stärkstes Kriterium sein, und als Lehrkraft muss man sich das immer wieder vor Augen halten.


Das folgende Zitat aus der oben verlinkten Stellungnahme finde ich durchaus interessant:

Notengebung ist eine hoheitliche Aufgabe und begründet somit auch den Beamtenstatus von Kunstlehrer*innen. Sollte diese Aufgabe nicht mehr bestehen, kann Kunstunterricht auch von Quer- und Seiteneinsteiger*innen mit wesentlich geringerer Entlohnung durchgeführt werden und damit den Lehrkräftemangel verschleiern. Hier macht sich Thüringens Bildungsmister Holter mehr Gedanken über Kürzungspotenziale zur Sanierung seines Haushalts als über eine zukunftsfähige und ganzheitliche Bildung seiner Landeskinder.

Ernstgemeinte Frage: Dürfen in Thüringen angestellte, nicht verbeamtete Lehrkräfte keine Noten geben?


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