Die gute Nachricht: Dyskalkulie lässt sich behandeln, die schlechte: die Krankenkassen zahlen das in der Regel nicht, anders als bei der Lese-Rechtschreibschwäche.
Doch tun sie! Aber dazu muss die Dyskalkulie von einem anerkannten Dyskalkulie-Therapeuten diagnostiziert werden. Das ist anders als bei LRS, weil es eine Krankheit nach ICD-10 ist.