Ich gebe dir in der Hinsicht vollkommen recht: wenn es einem SO auf den Senkel geht, macht man mehr, als nur anrufen und sich abwimmeln lassen.
Der TE hat einen Anspruch auf die Festsetzung. Er soll einfach eine Fristsetzung von 3 Monate geben und dann soll er eine Untätigkeitsklage erheben.
Allerdings gibt es einen Verfall der Ansprüche nach 3 - 6 Monate, die du erwähnt hast.