Das liegt aber auch daran, dass die Infos über Fehlzeiten z. B. ans BAFöG-Amt über das Sekretariat laufen: der dafür zuständigen Sekretärin schreiben wir einmal monatlich eine Mail, in der wir die Fehlzeiten der BAFöG-Empfänger*innen (bei uns sind das übrigens gar nicht so viele) auflisten, und diese wird von dort ans zuständige BAFöG-Amt weitergeleitet.
Bei uns leitet das Sekretariat die Anfragen vom Bafög-Amt und von der Familienkasse einfach nur weiter. Der Klassenlehrer darf sich dann damit rumärgern.
Wir haben aber auch den Vorteil, dass wir nur komplette Fehltage und keine Fehlstunden melden müssen und auch nur ganze Tage auf dem Zeugnis erscheinen (wie es m. E. in NRW der Fall ist, oder?).
In NRW werden Fehlstunden gemeldet und für die Mahnungen brauche ich auch sämtliche Verspätungen. In unseren Klassenbüchern müssen wir im Unterricht für jede einzelne Stunde die Anwesenheit und etwaige Verspätungen eintragen und nicht nur einmal täglich. Da interessiert in der Teilkonferenz insb. ob jemand in der 3. Stunde zu spät aus der Pause gekommen ist, weil er meinte in der Pause in einem nahegelegenen Supermarkt einkaufen gehen zu müssen oder bei McDonalds vorbeizufahren. Motto dahinter: "Sie (als Schüler) zeigen uns durch das Verhalten, daß sie eigentlich gar nicht hier sein wollen." Wir rechnen also nicht in Fehlstunden sondern in Fehlminuten ab. Auf den Mahnungen, die als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Schulgesetz NRW verschickt werden, sind neben den Versäumten ganzen Fehlstunden auch die Verspätungen (also die Fehlminuten) auszuweisen.
Ich habe auf Basis der übermäßigen Fehlzeiten im letzten Schuljahr in meiner Klasse von 28 Schülern genau die Hälfte, also 14 Schüler, vor die Tür gesetzt. Mein Kollege hat in seiner Klasse von 30 Schülern 25 (fünfundzwanzig!) durch die Teilkonferenz gebracht und ausgeschult. Vielleicht kannst Du dir vorstellen welche Dimensionen da die Verwaltungsarbeit annimmt, um das alles auch gerichtsfest zu bekommen.