Was konkret möglich ist und was nicht, kann Dir nur Deine für Dich zuständige Bezirksregierung (o.ä. je nach Bundesland) erläutern.
Erkundige Dich mal nach einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen - die kann man bekommen, bis das jüngste Kind 12 Jahre alt ist. Während dieser Beurlaubung ist auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich - und man ist dabei relativ flexibel.
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Rasche Beurlaubung oder Elternzeit?
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