Alles anzeigenIn Niedersachsen muss jede Lehrkraft alle drei Jahre die Kenntnisse wieder auffrischen (http://www.schure.de/22410/aug,40183,2.htm ). Die Kosten über nimmt der Träger der Schülerunfallversicherung (also GUV)).
Wir machen das so, dass jedes Jahr 1/3 des Kollegiums die Fortbildung macht. In der Schule. Von morgens bis nachmittags.
(Führt natürlich zu einem längeren Vertretungsplan, funktioniert aber. Es dürfen im Kurs maximal 20 Personen teilnehmen. Man kann das ja auch in die Zeit von vermehrten Schülerabwesenheiten (nach dem Abitur, Zukunftstag, Praktikum, ...) legen.)
An unsere Schule wird zwar ein Kurs angeboten, der ist aber am Samstag. Kann ich nicht auch so zu einem Kurs z. B. vom DRK während der Dienstzeit? Lt. Erlass sind die Fortbildungsregelungen zu beachten, oder?!