Das spielt in NRW nur bei der Einladung zur Vorstellungsgesrpächen eine Rolle.
Wenn die Schule igendjemanden mit Ordnungsgruppe 30 einladen will, müssen alle Bewerber mit 30 oder besser eingeladen werden (wenn sich die Regelung nicht geändert hat). Aber ob die Schule dann den Bewerber mit Ordnungsgruppe 11 oder den mit Ordnungsgruppe 30 nimmt, liegt im Ermessen der Schule.
@kleiner gruener frosch ist Schulleiter in NRW, er kann dir im Zweifelsfall noch deutlich verlässlichere Auskünfte geben.