Ich bin in BaWü, kann sein, dass es da wieder anders ist.
Den ehebezogenen Teil gibt es hälftig (Wenn man verheiratet ist zumindest - nach einer Trennung bekommt ihn der, bei dem unterhaltsberechtigte Kinder leben). Den kindbezogenen muss man festlegen und es bekommt ihn der mit dem Kindergeld. Wenn ich nun in Elternzeit ohne Bezüge bin, bekommt ihn in der Zeit der Mann anteilig seiner Arbeitszeit. Bekommen wir beide Bezüge und arbeiten IN SUMME mindestens 100%, bekomme ich den vollen Teil. Geht der Mann ohne Bezüge in Elternzeit und ich arbeite Teilzeit, bekomme ich es für die Zeit anteilig meines Stundenumfangs.
Angeblich macht das bei uns das LBV ganz selbstständig.
Darauf bin ich sehr gespannt, wir werden bald wissen, wie gut das funktioniert.
In BaWü ist die Beihilfeberechtigung vom Bezug des Kindergeldes abhängig, wenn beide Beamte sind.
(Alle Eventualitäten lassen sich eh nie mitdenken. Ich war nur sehr froh, es getan zu haben, sonst wäre das Thema PKV nach der Trennung eine große Aufgabe und mit vielen Kosten für mich verbunden gewesen.)