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Lehramt Ref. Bayern und BW

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Ich kenne es auch so, dass man Noten und Zeugnisse nachreichen durfte. Allerdings nur, wenn die Prüfungen erst nach Ende der Bewerbungsfrist für das Ref. waren. Natürlich nicht, wenn die Prüfungen erst nach Ref.-Beginn stattfanden ...

Dafür gibt es inzwischen aber auch Sonderbedingungen: Man kann tatsächlich schon mit dem Ref starten und parallel zum Ref seine Prüfungen ablegen, also z.B. am 1.Februar beginnen, die Prüfungen zu Lehramtsmaster aber noch bis Ende März ablegen. Habe ich vor einigen Monaten zu ersten Mal gelesen und war sehr erstaunt. Liegt wohl daran, dass die Masterprüfungen anders als die fürheren Staatsexamensprüfungen später terminiert werden, so dass Absolventen bei der alten Regelung ein ganzes Jahr verloren hätten (weil ja nur einmal im Jahr der Vorbereitungsdienst beginnt). Nennt sich dann "Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus" und ist ein Sonderfall des Nachreichens von Noten (die man bislang vor Dienstantritt Anfang Janur bzw. Anfang Feburar - je nach Schulform- vorlegen musste). Bei Abschluss im Sommersemester 2021 ist das aber nicht relevant. In dem Fall beginnt der Vorbereitungsdienst in der Sek.I am 1. Februar 2022.


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