Da ich nicht aus BW komme und dementsprechend nichts zur eigentlichen Sache beitragen kann, habe ich nur eine "Randbemerkung": Ich finde es höchts interessant, dass ihr in eurem Teilzeitantrag eine Begründung angeben müsst! In Niedersachsen müssen wir das nicht.
In BW gilt seit einiger Zeit (und wird inzwischen auch durchgesetzt), dass nur besonders begründeten Teilzeitanträgen stattgegeben werden darf bei entsprechendem Lehrkräftemangel. Ich fürchte insofern, nachdem der TE aus dem GS-Bereich kommt, dass die Chancen gar nicht mal so gut stehen, einen solchen Antrag durchzubekommen ohne einschlägige Gründe wie Kleinkinder, pflegebedürftige Angehörige, eigene, schwere Erkrankung bzw. Schwerbehinderung. Aber @herr_emm : Vielleicht hat deine Gewerkschaft ja noch einen heißen Tipp für dich (jede Menge Erfahrungswerte auf alle Fälle), wie du deinen Stewi-Antrag ehrlich begründet durchboxen kannst. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg.