Versetzung am Schulleiter vorbei? Wie soll das gehen.
Das geht! In NRW kann man sich nach §103, Absatz 3 des Schulgesetzes bis zu 5 Jahre für den Einsatz im Ersatzschuldienst beurlauben lassen. Da kann der Schulleiter nichts machen...
Versetzung am Schulleiter vorbei? Wie soll das gehen.
Das geht! In NRW kann man sich nach §103, Absatz 3 des Schulgesetzes bis zu 5 Jahre für den Einsatz im Ersatzschuldienst beurlauben lassen. Da kann der Schulleiter nichts machen...