"Immer zwei Jahre" ist aber auch eine gewagte Variante, denn man hat zumindest dann in NRW kein Rückkehrrecht an seine alte Schule. Wenn man das will, sollte man sich das mit den zwei Jahren EZ überlegen.
Nein, die hat man evtl. nicht, wobei man ja trotzdem nach einem Jahr in TZ zurück kann. Aber gesetzlich ist nun mal die Festlegung auf zwei Jahre vorgeschrieben, heißt, meldet man nur ein Jahr an, hat man offiziell auf das 2. Jahr Elternzeit verzichtet bzw. sagt, dass man erst wieder welche nach dem 2. Geburtstag nimmt.
Bei uns hat man übrigens auch nach 1ü Jahren noch seine Schule, wenn man das will