Turtlebaby, eine Beurlaubung kann aufgrund "zwingender dienstlicher Belange" durchaus abgelehnt werden.
Das dürfte für alle Bundesländer stimmen. Zumindest in Niedersachsen gilt das übrigens auch für die Elternzeitbewilligung, auch wenn davon kaum Gebrauch gemacht wird. Bayern wiederum übernimmt tatsächlich 1:1 die Regelungen für Angestellte aus §15 BEEG. Wie das die jeweils anderen Bundesländer handhaben, habe ich noch nicht geprüft.