Kurze Frage, finde es auf die schnelle nicht:
Sind studierende Kinder ohne Einkommen weiterhin beihilfeberechtigt? Und was gibt man dann ab, wenn die Uni eine Bescheinigung der Krankenkasse haben möchte, dass man von der Pflicht befreit sei? Blicke d gerade nicht durch.
Sind studierende Kinder ohne Einkommen weiterhin beihilfeberechtigt? Und was gibt man dann ab, wenn die Uni eine Bescheinigung der Krankenkasse haben möchte, dass man von der Pflicht befreit sei? Blicke d gerade nicht durch.