Guten Morgen und frohe Weihnachten!
Ich werde aus dem Vorgaben zur Genehmigung von Kuren nicht ganz schlau.
Muss die Kur komplett in den Ferien liegen, wie hier beschrieben: nlbv.niedersachsen.de/download…._2711f_Stand_04.2016.pdf
Auf schure.de finde ich zum Rd. Erl. d. MK v. 03.12.1996, SVBl. 1997, S. 32
dass dieser abgelaufen sei.
schure.de/aa/2041101/0207010.htm
Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen, wäre es natürlich besser, wenn nur eine Woche der Kur in den Ferien liegen würde.
Ich werde aus dem Vorgaben zur Genehmigung von Kuren nicht ganz schlau.
Muss die Kur komplett in den Ferien liegen, wie hier beschrieben: nlbv.niedersachsen.de/download…._2711f_Stand_04.2016.pdf
Auf schure.de finde ich zum Rd. Erl. d. MK v. 03.12.1996, SVBl. 1997, S. 32
dass dieser abgelaufen sei.
schure.de/aa/2041101/0207010.htm
Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen, wäre es natürlich besser, wenn nur eine Woche der Kur in den Ferien liegen würde.