Dank einer Beförderung bin ich nun nach 8 Monaten Bewährungszeit von E13 nach E14 höhergruppiert worden. Ich darf mich über einen Nettozugewinn von ca. 130 Euro freuen. Wäre ich ein Beamter, würde der Nettogewinn deutlich höher ausfallen. Das liegt zu einen daran, dass Beamte keine Sozial- und Rentenversicherung zahlen müssen. Der andere Grund liegt in der unterschiedlichen Handhabung der Erfahrungsstufen. Wird ein Beamter befördert, nimmt er seine Erfahrungstufe mit. Der Tarifbeschäftigte wird aber kräftig heruntergestuft.
In meinem Fall bin ich von Stufe 6 auf Stufe 5 runtergerutscht. In einem Jahr werde ich erneut höhergruppiert nach E15. Das klingt üppig ist es aber nicht, denn auch dann werde ich weiter heruntergestuft. Am Ende bleibt ein möglicherweise nur zweistelliger Zugewinn. Da ich bereits 60 Jahre alt bin, werde ich bis zu meinem Ruhestand damit wohl zufrieden sein müssen. Eine Höherstufung erfolgt nämlich erst nach vier bzw. fünf Jahren.
Frage: Kann man gegen die Herabstufung Widerspruch einlegen? Wenn ja, wer hat Erfahrungen damit?
In meinem Fall bin ich von Stufe 6 auf Stufe 5 runtergerutscht. In einem Jahr werde ich erneut höhergruppiert nach E15. Das klingt üppig ist es aber nicht, denn auch dann werde ich weiter heruntergestuft. Am Ende bleibt ein möglicherweise nur zweistelliger Zugewinn. Da ich bereits 60 Jahre alt bin, werde ich bis zu meinem Ruhestand damit wohl zufrieden sein müssen. Eine Höherstufung erfolgt nämlich erst nach vier bzw. fünf Jahren.
Frage: Kann man gegen die Herabstufung Widerspruch einlegen? Wenn ja, wer hat Erfahrungen damit?