Hallo,
ich versuche seit 2 Jahren, mich von der Bezirksregierung Düsseldorf zur Bezirksregierung Köln (wohnortnah) versetzen zu lassen, da ich eine kleine Tochter habe und meine Fahrzeit zur/von der Arbeit mit ihren Kindergartenzeiten schlecht zu vereinbaren ist. Bin Förderschullehrerin im Gemeinsamen Lernen. Bisher wurden meine Anträge immer abgelehnt, da ja Lehrermangel herrscht und ich in "zumutbarer Entfernung" (33km) von der Schule wohne. Ich habe noch die Hoffnung, dass nach x Versetzungsanträgen das Ganze genehmigt werden "muss", so war es zumindest früher mal, berichteten mir Kolleginnen. "Nachdem man 5 Jahre lang ununterbrochen Anträge gestellt hat" war der Wortlaut einer Kollegin.
Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist im Mai 2018. Muss bzw. kann ich denn jetzt überhaupt einen weiteren Versetzungsantrag für das Verfahren zum 1.8.2018 stellen? Da werde ich ja in Elternzeit sein, und in der Elternzeit wird man ja nicht versetzt. Eigentlich dachte ich, ich muss/kann deshalb keinen stellen, aber nun kam mir der Gedanke, dass ich vielleicht die Kette meiner Anträge unterbreche, wenn ich keinen stelle? So, dass es hinterher heißt: "Sie haben ja gar nicht 5 Jahre lang ununterbrochen Anträge gestellt, Pech gehabt."
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem Thema, ich wäre sehr dankbar.
ich versuche seit 2 Jahren, mich von der Bezirksregierung Düsseldorf zur Bezirksregierung Köln (wohnortnah) versetzen zu lassen, da ich eine kleine Tochter habe und meine Fahrzeit zur/von der Arbeit mit ihren Kindergartenzeiten schlecht zu vereinbaren ist. Bin Förderschullehrerin im Gemeinsamen Lernen. Bisher wurden meine Anträge immer abgelehnt, da ja Lehrermangel herrscht und ich in "zumutbarer Entfernung" (33km) von der Schule wohne. Ich habe noch die Hoffnung, dass nach x Versetzungsanträgen das Ganze genehmigt werden "muss", so war es zumindest früher mal, berichteten mir Kolleginnen. "Nachdem man 5 Jahre lang ununterbrochen Anträge gestellt hat" war der Wortlaut einer Kollegin.
Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist im Mai 2018. Muss bzw. kann ich denn jetzt überhaupt einen weiteren Versetzungsantrag für das Verfahren zum 1.8.2018 stellen? Da werde ich ja in Elternzeit sein, und in der Elternzeit wird man ja nicht versetzt. Eigentlich dachte ich, ich muss/kann deshalb keinen stellen, aber nun kam mir der Gedanke, dass ich vielleicht die Kette meiner Anträge unterbreche, wenn ich keinen stelle? So, dass es hinterher heißt: "Sie haben ja gar nicht 5 Jahre lang ununterbrochen Anträge gestellt, Pech gehabt."
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem Thema, ich wäre sehr dankbar.
